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§ 12 - Tabakprodukt-Verordnung (TabProdV k.a.Abk.)

§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Kennzeichnung von Tabakerzeugnissen und über Höchstmengen von Teer im Zigarettenrauch vom 29. Oktober 1991 (BGBl. I S. 2053), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 8. März 1996 (BGBl. I S. 460), außer Kraft.