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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 19.05.2016 aufgehoben
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Anlage - Tabakprodukt-Verordnung (TabProdV k.a.Abk.)
V. v. 20.11.2002 BGBl. I S. 4434; aufgehoben durch Artikel 7 V. v. 27.04.2016 BGBl. I S. 980
Geltung ab 06.12.2002; FNA: 2125-40-83 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Geltung ab 06.12.2002; FNA: 2125-40-83 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Anlage (zu § 7 Abs. 2) Ergänzende Warnhinweise
Anlage hat 1 frühere Fassung
- 1.
- Rauchen verursacht 9 von 10 Lungenkarzinomen.
- 2.
- Rauchen verursacht Mund-, Rachen- und Kehlkopfkrebs.
- 3.
- Rauchen schädigt Ihre Lunge.
- 4.
- Rauchen verursacht Herzanfälle.
- 5.
- Rauchen verursacht Schlaganfälle und Behinderungen.
- 6.
- Rauchen verstopft Ihre Arterien.
- 7.
- Rauchen erhöht das Risiko zu erblinden.
- 8.
- Rauchen schädigt Zähne und Zahnfleisch.
- 9.
- Rauchen kann Ihr ungeborenes Kind töten.
- 10.
- Wenn Sie rauchen, schaden Sie Ihren Kindern, Ihrer Familie, Ihren Freunden.
- 11.
- Kinder von Rauchern werden oft selbst zu Rauchern.
- 12.
- Das Rauchen aufgeben - für Ihre Lieben weiterleben. Hier finden Sie Hilfe, wenn Sie das Rauchen aufgeben möchten: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Tel.: 0800 8 313131, www.rauchfrei-info.de
- 13.
- Rauchen mindert Ihre Fruchtbarkeit.
- 14.
- Rauchen bedroht Ihre Potenz.
Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Tabakprodukt-Verordnung V. v. 24. Juni 2013 BGBl. I S. 1944 m.W.v. 6. Juli 2013
Frühere Fassungen von Anlage Tabakprodukt-Verordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 06.07.2013 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Tabakprodukt-Verordnung vom 24.06.2013 BGBl. I S. 1944 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5006/a69466.htm