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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2017 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
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§ 1 - Verordnung über die Berufsausbildung im Einzelhandel in den Ausbildungsberufen Verkäufer/Verkäuferin und Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel (EzHdlAusbV k.a.Abk.)
V. v. 16.07.2004 BGBl. I S. 1806, 2007 S. 2203; aufgehoben durch § 31 V. v. 13.03.2017 BGBl. I S. 458
Geltung ab 01.08.2004; FNA: 806-21-1-329 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.08.2004; FNA: 806-21-1-329 Berufliche Bildung
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§ 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
§ 1 wird in 1 Vorschrift zitiert
Die Ausbildungsberufe
- 1.
- Verkäufer/Verkäuferin,
- 2.
- Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel
Zitierungen von § 1 Verordnung über die Berufsausbildung im Einzelhandel in den Ausbildungsberufen Verkäufer/Verkäuferin und Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 EzHdlAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EzHdlAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 EzHdlAusbV Fortsetzung der Berufsausbildung
... Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Verkäufer/Verkäuferin gemäß § 1 Nr. 1 kann nach den Vorschriften dieser Verordnung für das dritte Ausbildungsjahr im ... im Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel gemäß § 1 Nr. 2 fortgesetzt ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5007/a69469.htm