Tools:
Update via:
Änderung Anlage 3 BSAVfV vom 01.01.2016
Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 3 BSAVfV, alle Änderungen durch Artikel 2 10. BSAVfVÄndV am 1. Januar 2016 und Änderungshistorie der BSAVfVHervorhebungen: alter Text, neuer Text
Verpasst?
Anlage 3 BSAVfV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.01.2016 geltenden Fassung | Anlage 3 BSAVfV n.F. (neue Fassung) in der am 01.01.2016 geltenden Fassung durch Artikel 2 V. v. 28.11.2014 BGBl. I S. 1937 |
---|---|
(Textabschnitt unverändert) Anlage 3 (zu § 12 Absatz 1 und § 13 Absatz 6) Gebührenverzeichnis für Erhaltungssorten | |
Gebühren- nummer | Gebührentatbestand | Bezogene Vorschrift (SaatG)*) | Gebühr (Euro) 1 | 2 | 3 | 4 4 | Saatgutverkehrsgesetz (SaatG) in Verbindung mit der Verordnung über Erhaltungssorten und ihre Aufzeich- nung (Erhaltungssorten-VO) | | 400 | Verfahren der Sortenzulassung | § 41 | 401 | Entscheidung über die Sortenzulassung | § 42 in Verbindung mit § 4 Erhaltungssorten-VO | 30 402 | Registerprüfung | § 44 Abs. 1 bis 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 bis 4 Erhaltungssorten-VO | | |
(Text alte Fassung) 402.1 | bei Sorten landwirtschaftlicher Arten und Gemüsearten | | 150 | (Text neue Fassung) 402.1 | bei Sorten landwirtschaftlicher Arten und Gemüsearten | | 170 |
402.2 | bei Übernahme vollständiger Anbauprüfungs- und Unter- suchungsergebnisse einer anderen Stelle, einmalig | | 30 410 | Überwachung der Erhaltung einer Sorte oder einer weiteren Erhaltungszüchtung | § 37 Satz 2 | 30 420 | Verfahren zur Verlängerung einer Sortenzulassung | § 36 Abs. 2 und 3 | 421 | Entscheidung über die Verlängerung einer Sortenzulassung | | 30 430 | Verfahren zur Eintragung eines weiteren Züchters | § 46 | 431 | Entscheidung über die Eintragung eines weiteren Züchters | | 30 432 | Prüfung des Antrags auf Eintragung als weiterer Züchter aufgrund der Übernahme der Erhaltungszüchtung | § 48 | 30 440 | Sonstige Verfahren | | 441 | Eintragung von Änderungen in der Person eines in der Sortenliste Eingetragenen, je Sorte | § 47 Abs. 4 Satz 1 | 30 442 | Rücknahme oder Widerruf einer Sortenzulassung | § 52 Abs. 2 bis 4 Nr. 1 bis 8 | 30 443 | Widerruf der Eintragung eines weiteren Züchters | § 52 Abs. 5 in Verbindung mit § 52 Abs. 3 und 4 Nr. 5, 6 und 8 | 30 444 | Genehmigung des Inverkehrbringens von Saatgut zu ge- werblichen Zwecken vor der Zulassung der Sorte | § 3 Abs. 2 | 30 445 | Festsetzung einer Auslauffrist für das Inverkehrbringen einer nicht mehr zugelassenen Erhaltungssorte | § 36 Abs. 3 und § 52 Abs. 6 | 30 446 | Widerspruchsentscheidung | | 446.1 | gegen die Zurückweisung des Zulassungsantrags und die Rücknahme oder den Widerruf einer Sortenzulassung | § 38 Abs. 3; § 52 Abs. 2 bis 4 Nr. 1 bis 8 | 30 446.2 | gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Verlängerung einer Sortenzulassung | § 36 Abs. 2 und 3 | 30 446.3 | gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Eintragung oder den Widerruf der Eintragung eines weiteren Züchters | § 46; § 52 Abs. 5 in Verbindung mit § 52 Abs. 3 und 4 Nr. 5, 6 und 8 | 30 446.4 | gegen die Zurückweisung eines Antrags für das Inverkehr- bringen von Saatgut zu gewerblichen Zwecken vor der Zulassung der Sorte | § 3 Abs. 2 | 30 446.5 | gegen eine andere Entscheidung | | 30 *) Soweit nichts anderes angegeben. |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5016/al52414-0.htm