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Zitierungen von § 19 AltvDV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 AltvDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AltvDV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 11 AltvDV Anbieterwechsel (vom 30.12.2014)
... der auf den Zeitpunkt der Übertragung fortgeschriebenen Beträge im Sinne des § 19 Abs. 1 und 2 mitzuteilen. Dies gilt auch bei einer Übertragung von ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz (AltvVerbG)
G. v. 24.06.2013 BGBl. I S. 1667
Artikel 3 AltvVerbG Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
... Absatz 1 wird die Angabe „§ 10a Absatz 5 Satz 1," gestrichen. 5. § 19 Absatz 3a wird wie folgt gefasst: „(3a) Unterlagen über die Auszahlung des ...
Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung
G. v. 16.07.2009 BGBl. I S. 1959
Artikel 3 BürgEntlG-KV Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
... Soweit nicht bereits eine Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht nach § 19 oder § 20 dieser Verordnung besteht, hat die übermittelnde Stelle die übermittelten ... nach dem Ende des Jahres, in dem die Übermittlung erfolgt ist, geordnet aufzubewahren. § 19 Absatz 4 bis 6 gilt entsprechend. § 23 Erprobung des Verfahrens ...
Dritte Verordnung zur Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
V. v. 08.01.2009 BGBl. I S. 31
Artikel 1 3. AltvDVÄndV Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
... Ende des Jahres, für das die Übermittlung erfolgt ist, geordnet aufzubewahren. § 19 Abs. 4 bis 6 gilt entsprechend. § 21 Erprobung des Verfahrens ...
Eigenheimrentengesetz (EigRentG)
G. v. 29.07.2008 BGBl. I S. 1509
Artikel 4 EigRentG Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
... 5 Satz 5" durch die Angabe § 22 Nr. 5 Satz 7" ersetzt. 7. § 19 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: ...
Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
G. v. 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
Artikel 3 JStG 2007 Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
... Abs. 2" durch die Angabe „§ 122 Abs. 2 und 2a" ersetzt. 9. § 19 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst: ...
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