(1) Die Ausbildung von erlaubnispflichtigem Flugsicherungsbetriebspersonal oder flugsicherungstechnischem Personal ist nur zulässig, wenn
- 1.
- der Bewerber mindestens 18 Jahre alt ist,
- 2.
- der Bewerber seine körperliche Tauglichkeit nach § 4 nachgewiesen hat,
- 3.
- der Bewerber für eine Tätigkeit in den Verwendungsbereichen Flugplatzkontrolle oder Anflug- und Bezirkskontrolle zusätzlich eine den besonderen Anforderungen an diese Tätigkeit genügende geistige und psychologische Eignung in einer vom Flugsicherungsunternehmen veranlaßten Untersuchung nachgewiesen hat,
- 4.
- der Bewerber über einen ausreichenden Wortschatz verfügt, um eine flüssige, fehlerfreie Konversation in englischer Sprache über allgemeine Themen zu führen,
- 5.
- keine Tatsachen vorliegen, die den Bewerber als unzuverlässig erscheinen lassen, die beabsichtigte Tätigkeit auszuüben; solche Tatsachen sind insbesondere
- a)
- Trunksucht und sonstige Suchtmittelabhängigkeit,
- b)
- vormundschaftsgerichtliche Maßnahmen,
- c)
- mehrfache, rechtskräftig festgestellte, erhebliche Verstöße gegen Verkehrsvorschriften.
(2) Für flugsicherungstechnisches Personal gelten folgende zusätzliche Voraussetzungen:
- 1.
- der erfolgreiche Besuch einer Fachhochschule oder einer wissenschaftlichen Hochschule in einer geeigneten Fachrichtung oder
- 2.
- der erfolgreiche Besuch einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Technikerschule in einer geeigneten Fachrichtung oder
- 3.
- die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als Facharbeiter oder Geselle in einem geeigneten Fachgebiet oder
- 4.
- eine andere gleichwertige Ausbildung.
§ 12 FlSichPersAusV Ausnahmeregelungen ... Bewerbern für die Flugsicherungsbetriebsdienste, welche die Voraussetzungen nach § 3 erfüllen und eine nach den Richtlinien der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) ... waren, erlassen werden. Das gleiche gilt für Bewerber, die die Voraussetzungen nach § 3 erfüllen und ausbildungsbezogene Vorkenntnisse nachweisen. Bewerbern kann dabei eine auf den ... die eine Erlaubnis als Fluglotse nach Satz 1 nachweisen, kann die Untersuchung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 von dem Flugsicherungsunternehmen erlassen werden. Werden ...