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Anlage 1 - Flugsicherungspersonalausbildungsverordnung (FlSichPersAusV)

V. v. 30.06.1999 BGBl. I S. 1506; zuletzt geändert durch V. v. 26.02.2002 BGBl. I S. 1014; aufgehoben durch § 48 V. v. 10.10.2008 BGBl. I S. 1931
Geltung ab 07.07.1999; FNA: 96-1-43 Luftverkehr
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Anlage 1 (zu den §§ 6 und 7) Grundlegende Ausbildung für Flugsicherungsbetriebspersonal


Anlage 1 wird in 2 Vorschriften zitiert

1.
Abfolge der Ausbildungskurse

In der grundlegenden Ausbildung für Flugsicherungsbetriebspersonal sind im jeweiligen Verwendungsbereich folgende Ausbildungskurse in der angegebenen Reihenfolge erfolgreich zu durchlaufen:

a)
im Verwendungsbereich Anflug- und Bezirkskontrolle (einschließlich Fluginformationsdienst):

-
Flugsicherungsgrundkurs,

-
Flugverkehrskontrollkurs,

-
Erlaubniskurs für Anflug- und Bezirkskontrolle;

b)
im Verwendungsbereich Flugplatzkontrolle (einschließlich Fluginformationsdienst):

-
Flugsicherungsgrundkurs,

-
Flugverkehrskontrollkurs,

-
Erlaubniskurs für Flugplatzkontrolle;

c)
im Verwendungsbereich Flugdatenbearbeitung in der Flugverkehrskontrolle:

-
Flugsicherungsgrundkurs,

-
Erlaubniskurs für Flugdatenbearbeitung;

d)
im Verwendungsbereich Fluginformationsdienst:

-
Flugsicherungsgrundkurs,

-
Erlaubniskurs für Fluginformationsdienst,

e)
im Verwendungsbereich Flugberatung:

-
Flugsicherungsgrundkurs

-
Erlaubniskurs für Flugberatung.

2.
Ausbildungsziele, Ausbildungsinhalte und Dauer der Ausbildungskurse; Anzahl der Leistungsnachweise

2.1
Flugsicherungsgrundkurs

a)
Ausbildungsziele

Nach dem Flugsicherungsgrundkurs

. besitzen die Teilnehmer Grundkenntnisse in der Anwendung des Fluginformationsdienstes ohne und mit Radar;

. besitzen sie ein praktisches Verständnis für Flüge nach Sichtflugregeln, deren Navigation und deren grundlegende Anforderungen an die Flugsicherung;

. kennen sie nationale und internationale Luftfahrtorganisationen und können deren Aufgaben allgemein beschreiben;

. verfügen sie über Grundkenntnisse und -fertigkeiten in deutscher und englischer Luftfahrtterminologie und in Sprechfunkverfahren für den Flugfunkdienst;

. verfügen die Teilnehmer über das Wissen, die Fertigkeiten und die Verhaltensweisen, um mit einem der folgenden weiterführenden Ausbildungskurse für die Flugsicherungsbetriebsdienste zu beginnen:

-
Erlaubniskurs für Flugdatenbearbeitung,

-
Erlaubniskurs für Fluginformationsdienst,

-
Erlaubniskurs für Flugberatung,

-
Flugverkehrskontrollkurs.

b)
Ausbildungsinhalte (Lehrfächer und wesentliche Themengebiete)

Einführung in den Flugsicherungsgrundkurs, insbesondere:
Kursmanagement und -verwaltung
Kursinhalte
Leistungsbeurteilungen

Einführung in das Flugsicherungsunternehmen DFS, insbesondere:
Aufgaben und Organisation der DFS
Personal
Rechtliche Grundlagen der Tätigkeit

Psychologische und soziale Aspekte der Tätigkeit, insbesondere:
Psychologische Faktoren
Medizinische und physiologische Faktoren
Soziale und organisatorische Faktoren
Lernprinzipien
Streß und menschliches Versagen

Luftrecht, insbesondere:
Nationale und internationale Organisationen
Nationales und internationales Luftrecht

Flugsicherungsbetriebsverfahren, insbesondere:
Flugverkehrskontrolldienst
Fluginformationsdienst
Flugalarmdienst
Verkehrsflußsteuerung
Flugberatungsdienst

Wetterkunde, insbesondere:
Erdatmosphäre
Wettererscheinungen
Wetterinformationen

Navigation, insbesondere:
Erde
Luftfahrtkarten
Angewandte Navigation

Luftfahrzeuge und Luftfahrtkunde, insbesondere:
Aerodynamik
Triebwerke
Instrumente
Luftfahrzeugkategorien
Luftfahrzeugleistungen und -daten

Technische Flugsicherungssysteme, insbesondere:
Funk- und Kommunikationssysteme
Radarsysteme
Datenverarbeitungs- und -übertragungssysteme

Flugfunkdienst, insbesondere:
Grundlagen
Sprechgruppen
Praktische Durchführung

Luftfahrtenglisch, insbesondere:
Grammatik
Luftfahrtspezifisches Vokabular
Praktische Anwendungen

Praktische Flugdatenbearbeitung, insbesondere:
Flugpläne
Flugverkehrskontrollmeldungen
Nachrichten für Luftfahrer
Flugverlaufsdaten
Automatisierung

Praktische Radarkontrolle, insbesondere:
Grundsätze für Radarkontrollverfahren
Koordinationsverfahren
Identifizierung
Radarüberwachung
Grundsätze für Radarstaffelung
Verfahren zur navigatorischen Unterstützung
Bearbeitung von Flugverlaufsdaten
Sprechgruppen

Praktische Flugplatzkontrolle, insbesondere:
Grundsätze für Flugplatzkontrollverfahren
Informationen für abfliegende und anfliegende Luftfahrzeuge
Verfahren zur navigatorischen Unterstützung
Koordinationsverfahren
Bearbeitung von Flugverlaufsdaten
Sprechgruppen

Praktische Vorbereitung eines Fluges nach Sichtflugregeln, insbesondere:
Flugbetriebliche Vorbereitung
Navigatorische Vorbereitung
Meteorologische Vorbereitung
Vorbereitung für Flugfunk

Betriebliches Praktikum, insbesondere:
Einweisung an Betriebsstätten der zivilen Flugsicherung
Einweisung an Dienststellen des militärischen Flugbetriebs

c)
Dauer

Die Dauer des Flugsicherungsgrundkurses beträgt mindestens 15, höchstens 20 Wochen.

d)
Anzahl der Leistungsnachweise

Die Kursteilnehmer haben während des Flugsicherungsgrundkurses mindestens 10, höchstens 14 Leistungsnachweise in den unter Buchstabe b aufgeführten Lehrfächern erfolgreich zu erbringen.

2.2
Flugverkehrskontrollkurs

a)
Ausbildungsziele

Nach dem Flugverkehrskontrollkurs

. verstehen die Teilnehmer die Anforderungen an das Flugverkehrsmanagement, dessen Funktionen und Verfahren;

. können sie in einfachen Simulationsübungen Flugplatz- und Radarkontrollverfahren, Verfahren für den Fluginformationsdienst sowie Flugverkehrsregelungsmaßnahmen richtig anwenden und haben Verständnis für den Einfluß ökologischer, ökonomischer, kundenspezifischer und psychologischer Faktoren;

. besitzen sie ein praktisches Verständnis für Flüge nach Instrumentenflugregeln und den Betrieb von Luftfahrtunternehmen;

. können sie funktionsbezogene Kommunikation in englischer Sprache vorschriftsgemäß durchführen;

. verfügen die Teilnehmer über das Wissen, die Fertigkeiten und die Verhaltensweisen, um mit einem der folgenden Erlaubniskurse für die Flugverkehrskontrolle zu beginnen:

-
Erlaubniskurs für Flugplatzkontrolle,

-
Erlaubniskurs für Anflug- und Bezirkskontrolle.

b)
Ausbildungsinhalte (Lehrfächer und wesentliche Themengebiete)

Einführung in den Flugverkehrskontrollkurs, insbesondere:
Kursmanagement und -verwaltung
Kursinhalte
Leistungsbeurteilungen

Einführung in das Flugsicherungsunternehmen DFS, insbesondere:
Aufgaben und Organisation des Flugverkehrsmanagements
Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen
Lizenzierung

Psychologische und soziale Aspekte der Tätigkeit, insbesondere:
Soziale und organisatorische Faktoren
Streß und menschliches Versagen

Luftrecht, insbesondere:
Luftverkehrsordnung
Luftraumordnung
Flugregeln

Betriebsverfahren in der Anflug- und Bezirkskontrolle, insbesondere:
Kontrollfreigaben und -anweisungen
Koordinationsverfahren
Radarverfahren
Staffelung
Allgemeine Kontrollverfahren
Verfahren für abfliegende Luftfahrzeuge
Verfahren für anfliegende Luftfahrzeuge
Zusätzliche Verfahren
Militärische Verfahren
Fluginformationsdienst
Flugverkehrsmanagement
Not- und Ausfallverfahren

Betriebsverfahren für die Flugplatzkontrolle, insbesondere:
Aufgaben der Flugplatzkontrolle
Staffelung
Verfahren für abfliegende Luftfahrzeuge
Verfahren für anfliegende Luftfahrzeuge
Zusätzliche Verfahren und Sonderverfahren
Nutzung von Radar in der Flugplatzkontrolle
Flugplatzmarkierung und -beleuchtung/-befeuerung
Verfahren für den militärischen Flugbetrieb

Flugwetterkunde, insbesondere:
Gefährliche Wettererscheinungen
Wettermeldungen

Navigation, insbesondere:
Navigationsverfahren für Flüge nach Instrumentenflugregeln
Warteverfahren
Anflugverfahren
Bordseitige Navigationssysteme

Luftfahrzeuge, insbesondere:
Leistungsanforderungen
Luftfahrzeugleistungsdaten

Technische Flugsicherungssysteme, insbesondere:
Integrierte Radardaten- und Flugplanverarbeitung
Sprachvermittlungssysteme

Flugfunkdienst, insbesondere:
Sprechgruppen in der Flugverkehrskontrolle
Praktische Durchführung

Luftfahrtenglisch, insbesondere:
Luftfahrtspezifisches Vokabular
Praktische Anwendungen

Praktische Flugverkehrsplanung und Koordination, insbesondere:
Planung der Verkehrsabwicklung
Erteilung von Freigaben
Anwendung der Koordinationsverfahren
Anwendung der Sprechfunkverfahren

Praktische Radarkontrolle, insbesondere:
Identifizierung
Radarführung
Erteilung von Freigaben
Staffelung
Anwendung der Sprechfunkverfahren

Praktische Flugplatzkontrolle, insbesondere:
Kontrolle des Flugplatzverkehrs
Anwendung der Koordinationsverfahren
Anwendung der Sprechfunkverfahren

Praktische Funknavigation, insbesondere:
Einweisung in den Verfahrenstrainer
Planung eines Fluges nach Instrumentenflugregeln
Flugdurchführung nach Instrumentenflugregeln im Verfahrenstrainer

Moderne Flugsicherungssysteme, insbesondere:
Automatisierung in der Flugsicherung
Betriebliche Verfahren
Schnittstelle Mensch-Maschine
Simulation

Betriebliches Praktikum, insbesondere:
Praktische Einweisung an Betriebsstätten der Flugverkehrskontrolle

c)
Dauer

Die Dauer des Flugverkehrskontrollkurses beträgt mindestens 16, höchstens 21 Wochen.

d)
Anzahl der Leistungsnachweise

Die Kursteilnehmer haben während des Flugverkehrskontrollkurses mindestens 9, höchstens 14 Leistungsnachweise in den unter Buchstabe b aufgeführten Lehrfächern erfolgreich zu erbringen.

2.3
Erlaubniskurs für Anflug- und Bezirkskontrolle

a)
Ausbildungsziele

Nach dem Erlaubniskurs für Anflug- und Bezirkskontrolle

. können die Teilnehmer in Simulationsübungen komplexen anfliegenden, abfliegenden und überfliegenden Flugverkehr in seiner Gesamtheit unter Anwendung der gültigen Kontroll- und Fluginformationsverfahren richtig abwickeln;

. können sie auch bei eingeschränkter Funktion der Flugsicherungssysteme den Flugverkehr sicher abwickeln;

. können sie funktionsbezogene Kommunikation in englischer Sprache vorschriftsgemäß und situationsgerecht durchführen;

. können die Teilnehmer mit der betrieblichen Ausbildung im Verwendungsbereich Anflug- und Bezirkskontrolle beginnen.

b)
Ausbildungsinhalte (Lehrfächer und wesentliche Themengebiete)

Betriebliche Verfahren zur Durchführung der Flugsicherungsdienste in Kontrollzentralen, insbesondere:
Luftraumordnung für den Simulationsluftraum
Zuständigkeiten
Koordinationsverfahren
Kontrollverfahren
Praktische Übungen

Einzelplatzsimulation, insbesondere:
Planungsverfahren
Radarverfahren

Gesamtsimulation der Arbeitsplätze in der Kontrollzentrale, eingeteilt in:
Grundphase
Fortgeschrittene Phase
Konsolidierungsphase

Simulationsunterstützung, insbesondere:
Einweisungen in die Simulationsübungen
Rückmeldungen über die Simulationsdurchführung

Notfälle, insbesondere:
Theoretische Grundlagen
Menschliches Verhalten
Simulation

c)
Dauer

Die Dauer des Erlaubniskurses für Anflug- und Bezirkskontrolle beträgt mindestens 22, höchstens 29 Wochen.

d)
Anzahl der Leistungsnachweise

Die Kursteilnehmer haben während des Erlaubniskurses für Anflug- und Bezirkskontrolle mindestens 4, höchstens 6 Leistungsnachweise in den unter Buchstabe b aufgeführten Lehrfächern erfolgreich zu erbringen.

2.4

Erlaubniskurs für Flugplatzkontrolle

a)
Ausbildungsziele

Nach dem Erlaubniskurs für Flugplatzkontrolle

. können die Teilnehmer in Simulationsübungen komplexen Flugplatzverkehr in seiner Gesamtheit unter Anwendung der gültigen Kontroll- und Fluginformationsverfahren ohne und mit Radar richtig abwickeln;

. können sie funktionsbezogene Kommunikation in deutscher und englischer Sprache vorschriftsgemäß und situationsgerecht durchführen;

. können die Teilnehmer mit der betrieblichen Ausbildung im Verwendungsbereich Flugplatzkontrolle beginnen.

b)
Ausbildungsinhalte (Lehrfächer und wesentliche Themengebiete)

Betriebliche Verfahren zur Durchführung der Flugsicherungsdienste in Flugplatzkontrollstellen, insbesondere:
Luftraumordnung für den Simulationsluftraum
Zuständigkeiten
Koordinationsverfahren
Flugplatzkontrollverfahren
Anflugkontrollverfahren mit Radar
Rollkontrollverfahren mit Radar
Praktische Übungen

Einzelplatzsimulation, insbesondere:
Platzkontrollverfahren
Rollkontrollverfahren
Radarkontrollverfahren

Gesamtsimulation der Arbeitsplätze an der Flugplatzkontrollstelle, eingeteilt in:
Grundphase
Fortgeschrittene Phase
Konsolidierungsphase

Simulationsunterstützung, insbesondere:
Einweisungen in die Simulationsübungen
Rückmeldungen über die Simulationsdurchführung

Notfälle, insbesondere:
Theoretische Grundlagen
Menschliches Verhalten
Simulation

c)
Dauer

Die Dauer des Erlaubniskurses für Flugplatzkontrolle beträgt mindestens 8, höchstens 14 Wochen.

d)
Anzahl der Leistungsnachweise

Die Kursteilnehmer haben während des Erlaubniskurses für Flugplatzkontrolle mindestens 4, höchstens 6 Leistungsnachweise in den unter Buchstabe b aufgeführten Lehrfächern erfolgreich zu erbringen.

2.5
Erlaubniskurs für Flugdatenbearbeitung

a)
Ausbildungsziele

Nach dem Erlaubniskurs für Flugdatenbearbeitung

. verfügen die Teilnehmer über die Fertigkeiten zum Umgang mit den im Flugsicherungsunternehmen verwendeten Flugdatenverarbeitungssystemen und können Flugplan- und Flugverlaufsdaten im Rahmen ihrer Aufgaben richtig bearbeiten und aktualisieren;

. verstehen sie deutsche und englische Luftfahrtterminologie und besitzen die notwendigen Fertigkeiten zur Ausübung funktionsbezogener Kommunikation;

. können die Teilnehmer mit der betrieblichen Ausbildung im Verwendungsbereich Flugdatenbearbeitung beginnen.

b)
Ausbildungsinhalte (Lehrfächer und wesentliche Themengebiete)

Einführung in den Erlaubniskurs für Flugdatenbearbeitung, insbesondere:
Kursmanagement und -verwaltung
Kursinhalte
Leistungsbeurteilungen

Einführung in das Flugsicherungsunternehmen DFS, insbesondere:
Aufgaben und Organisation des Flugdatenbearbeitungsdienstes
Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen
Lizenzierung

Psychologische und soziale Aspekte der Tätigkeit, insbesondere:
Soziale und organisatorische Faktoren
Streß und menschliches Versagen

Betriebsverfahren in der Flugdatenbearbeitung, insbesondere:
Regelungen zur Flugdatenbearbeitung
Betriebsanweisungen für Arbeitsplätze der Flugdatenbearbeitung
Flugverkehrsmanagement
Grundsätze der Automatisierung
Technische Komponenten und Funktionalitäten
Kommunikationssysteme
Sprechgruppen in der Flugdatenbearbeitung

Luftfahrtenglisch, insbesondere:
Luftfahrtspezifisches Vokabular
Praktische Anwendungen

Praktische Flugdatenbearbeitung, insbesondere:
Fertigkeiten in der Flugdatenbearbeitung
Umgang mit Systemen am Arbeitsplatz der Flugdatenbearbeitung
Flugdatenbearbeitung in außergewöhnlichen Situationen
Anwendung der Sprechfunkverfahren

c)
Dauer

Die Dauer des Erlaubniskurses für Flugdatenbearbeitung beträgt mindestens 6, höchstens 10 Wochen.

d)
Anzahl der Leistungsnachweise

Die Kursteilnehmer haben während des Erlaubniskurses für Flugdatenbearbeitung mindestens 3, höchstens 5 Leistungsnachweise in den unter Buchstabe b aufgeführten Lehrfächern erfolgreich zu erbringen.

2.6
Erlaubniskurs für Fluginformationsdienst

a)
Ausbildungsziele

Nach dem Erlaubniskurs für Fluginformationsdienst

. verfügen die Teilnehmer über die für die Ausübung des Fluginformationsdienstes mit und ohne Radar notwendigen Fertigkeiten im betrieblichen und systemtechnischen Umfeld des Flugsicherungsunternehmens;

. verstehen sie deutsche und englische Luftfahrtterminologie und besitzen die notwendigen Fertigkeiten zur Ausübung funktionsbezogener Kommunikation;

. können die Teilnehmer mit der betrieblichen Ausbildung im Verwendungsbereich Fluginformationsdienst beginnen.

b)
Ausbildungsinhalte (Lehrfächer und wesentliche Themengebiete)

Einführung in den Erlaubniskurs für Fluginformationsdienst, insbesondere:
Kursmanagement und -verwaltung
Kursinhalte
Leistungsbeurteilungen

Einführung in das Flugsicherungsunternehmen DFS, insbesondere:
Aufgaben und Organisation des Fluginformationsdienstes
Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen
Lizenzierung

Psychologische und soziale Aspekte der Tätigkeit, insbesondere:
Soziale und organisatorische Faktoren
Streß und menschliches Versagen

Betriebsverfahren im Fluginformationsdienst, insbesondere:
Regelungen für den Fluginformationsdienst
Betriebsanweisungen für Arbeitsplätze des Fluginformationsdienstes
Flugverkehrsmanagement
Luftraumordnung
Kommunikationsverfahren

Flugwetterkunde, insbesondere:
Gefährliche Wettererscheinungen
Wettermeldungen

Technische Flugsicherungssysteme, insbesondere:
Integrierte Radardaten- und Flugplanverarbeitung
Sprachvermittlungssysteme

Flugfunkdienst, insbesondere:
Sprechgruppen im Fluginformationsdienst
Praktische Durchführung

Luftfahrtenglisch, insbesondere:
Luftfahrtspezifisches Vokabular
Praktische Anwendungen

Praktischer Fluginformationsdienst ohne Radar, insbesondere:
Wetterinformationen
Verkehrsinformationen
Weiterleitung von Meldungen, Erlaubnissen und Freigaben
Anwendung der Sprechfunkverfahren

Praktischer Fluginformationsdienst mit Radar, insbesondere:
Identifizierung
Radarüberwachung
Navigatorische Unterstützung
Informationen/Verfahren bei Kollisionsgefahr
Anwendung der Sprechfunkverfahren

Notfälle, insbesondere:
Theoretische Grundlagen
Menschliches Verhalten
Simulation

c)
Dauer

Die Dauer des Erlaubniskurses für Fluginformationsdienst beträgt mindestens 6, höchstens 10 Wochen.

d)
Anzahl der Leistungsnachweise

Die Kursteilnehmer haben während des Erlaubniskurses für Fluginformationsdienst mindestens 4, höchstens 6 Leistungsnachweise in den unter Buchstabe b aufgeführten Lehrfächern erfolgreich zu erbringen.

2.7
Erlaubniskurs für Flugberatung

a)
Ausbildungsziele

Nach dem Erlaubniskurs für Flugberatung

-
verfügen die Teilnehmer über die Fertigkeiten zum Umgang mit den im Flugsicherungsunternehmen verwendeten Flugplanverarbeitungs- und NOTAM Datenbanksystemen und können Flugplan- und NOTAM Daten im Rahmen ihrer Aufgaben richtig bearbeiten und aktualisieren;

-
verstehen sie die deutsche und englische Luftfahrtterminologie und besitzen die notwendigen Fähigkeiten zur Ausübung funktionsbezogener Kommunikation;

-
können die Teilnehmer mit betrieblicher Ausbildung im Verwendungsbereich Flugberatung beginnen.

b)
Ausbildungsinhalte (Lehrfächer und wesentliche Themengebiete)

Einführung in den Erlaubniskurs Flugberatung, insbesondere:
Kursmanagement und -verwaltung
Kursinhalte
Leistungsbeurteilungen

Einführung in das Flugsicherungsunternehmen DFS, insbesondere:
Aufgaben und Organisation des Flugberatungs- und Flugfernmeldedienstes
Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen
Lizenzierung

Psychologische und soziale Aspekte der Tätigkeit, insbesondere:
Soziale und organisatorische Faktoren
Stress und menschliches Versagen

Betriebsverfahren in der Flugberatung, insbesondere:
Regelungen zur Flugberatung
Betriebsanweisung für Arbeitsplätze der Flugberatung
Flugverkehrsmanagement
Grundsätze der Automatisierung
Technische Komponenten und Funktionalitäten
Kommunikationssysteme

Flugplandatenverarbeitungssysteme national und international, insbesondere:
Kenntnisse im Meldungsdialog mit der Central Flow Management Unit (CFMU) und dem Initial Flightplan Processing System (IFPS)

Flugplanbearbeitung, insbesondere:
Kenntnisse und Anwendung nationaler und internationaler Erfordernisse an Flugpläne

NOTAM-Bearbeitung, insbesondere:
Kenntnisse über internationale Anforderungen an NOTAM
Nationale Anforderungen für die Herausgabe deutscher NOTAM

Luftfahrtenglisch, insbesondere:
Luftfahrtspezifisches Vokabular
Praktische Anwendungen

Praktische Flugberatung, insbesondere:
Fertigkeiten in der Flugberatung
Umgang mit Systemen am Arbeitsplatz der Flugberatung

c)
Dauer

Die Dauer des Erlaubniskurses für Flugberatung beträgt mindestens 10, höchstens 16 Wochen

d)
Anzahl der Leistungsnachweise

Die Kursteilnehmer haben während des Erlaubniskurses für Flugberatung mindestens 3, höchstens 5 Leistungsnachweise in den unter Buchstabe b aufgeführten Lehrfächern erfolgreich zu erbringen.



 

Zitierungen von Anlage 1 FlSichPersAusV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 FlSichPersAusV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FlSichPersAusV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 FlSichPersAusV Grundlegende Ausbildung
... Flugsicherungsbetriebspersonal in mehreren aufeinander aufbauenden Ausbildungskursen nach Anlage 1 Nr. 1 die für die betriebliche Ausbildung auf Arbeitsplätzen des jeweiligen ... und Dauer der Ausbildungskurse sind für das Flugsicherungbetriebspersonal in Anlage 1 Nr. 2, für flugsicherungstechnisches Personal in Anlage 2 bestimmt. Für den Erwerb der ...
§ 7 FlSichPersAusV Leistungsnachweise
... Leistungsnachweise in jedem Ausbildungskurs für Flugsicherungsbetriebspersonal ist in Anlage 1 Nr. 2, die Höchstzahl der Leistungsnachweise in dem Erlaubniskurs für ...