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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 16.10.2008 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
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Anlage 4 - Flugsicherungspersonalausbildungsverordnung (FlSichPersAusV)
V. v. 30.06.1999 BGBl. I S. 1506; zuletzt geändert durch V. v. 26.02.2002 BGBl. I S. 1014; aufgehoben durch § 48 V. v. 10.10.2008 BGBl. I S. 1931
Geltung ab 07.07.1999; FNA: 96-1-43 Luftverkehr
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Geltung ab 07.07.1999; FNA: 96-1-43 Luftverkehr
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Anlage 4 (zu § 10) Betriebliche Ausbildung für flugsicherungstechnisches Personal
Anlage 4 wird in 1 Vorschrift zitiert
- a)
- Ausbildungsstruktur
- b)
- Ausbildungsinhalte
. Navigation und Ortung mit den Unterbereichen
- -
- Navigation
- -
- Radaranlagen
- -
- Sprachkommunikation
- -
- Datenkommunikation
- -
- Radardaten- und Flugplandaten-Verarbeitungssysteme
- -
- Überwachungssysteme
. Anlagensteuerung und -überwachung
Dem Bewerber werden die wesentlichen Kenntnisse der Bereiche bzw. Unterbereiche vermittelt, denen die zu erwerbenden Berechtigungen zugehören.
Darüber hinaus erwirbt der Bewerber die Kenntnisse zur selbstverantwortlichen Inbetriebhaltung der jeweiligen flugsicherungstechnischen Einrichtungen. Hierzu zählen insbesondere die Kenntnisse der
- -
- Funktion der flugsicherungstechnischen Einrichtungen bezüglich der Handhabung durch die Flugverkehrskontrolle sowie der Systemorganisation und der technischen Funktion;
- -
- Auswirkung von Eingriffen in die Funktionsabläufe oder Parameteränderungen auf die Funktion der flugsicherungstechnischen Einrichtungen;
- -
- Auswirkung und Folgen von technischen Eingriffen oder Parameteränderungen auf das Betriebsgeschehen im Bereich der Flugverkehrskontrolle im Rahmen des Systemmanagements bzw. Produktmanagements.
- c)
- Zahl der Leistungsnachweise
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Zitierungen von Anlage 4 FlSichPersAusV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 FlSichPersAusV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FlSichPersAusV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 10 FlSichPersAusV Betriebliche Ausbildung, Leistungsnachweise
... Flugsicherungsbetriebspersonal in Anlage 3, für flugsicherungstechnisches Personal in Anlage 4 ...
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