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Zitierungen von § 11 FlSichPersAusV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 FlSichPersAusV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FlSichPersAusV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 12 FlSichPersAusV Ausnahmeregelungen
... Umfang Flugsicherungsbetriebspersonal, das im Besitz einer gültigen Berechtigung nach § 11 Abs. 5 des gleichen Verwendungsbereichs ist, vom Luftfahrt-Bundesamt die betriebliche Ausbildung ...
§ 13 FlSichPersAusV Berechtigung zur praktischen Ausbildung
...  eine gültige Berechtigung zur selbstverantwortlichen Tätigkeit nach § 11 besitzt, 2. mindestens ein Jahr selbstverantwortlich tätig war und ...
§ 14 FlSichPersAusV Prüfungsausschüsse; Durchführung der Prüfungen
... des Prüfungsausschusses für die Prüfung zum Erwerb einer Berechtigung nach § 11 müssen darüber hinaus die gültige Berechtigung für den betreffenden ... eingesetzt werden, die eine gleichartige Berechtigung besitzen. Bei Prüfungen nach § 11 für das flugsicherungstechnische Personal können, wenn eine flugsicherungstechnische ...
 
Zitat in folgenden Normen

Flugsicherungspersonalausbildungsverordnung (FSPersAV)
V. v. 10.10.2008 BGBl. I S. 1931; zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 32 G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882
§ 47 FSPersAV Übergangsvorschriften
... Berechtigungen nach § 11 der Flugsicherungspersonalausbildungsverordnung in der Fassung vom 26. Februar 2002 (BGBl. I S. ...
 
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