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§ 7 - Rindfleischetikettierungsgesetz (RiFlEtikettG)
G. v. 26.02.1998 BGBl. I S. 380; zuletzt geändert durch Artikel 10 Abs. 7 G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3274
Geltung ab 04.03.1998; FNA: 7847-19 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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Geltung ab 04.03.1998; FNA: 7847-19 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§ 7 Außenverkehr
1Der Verkehr mit den zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission obliegt dem Bundesministerium. 2Es kann diese Befugnis auf die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung übertragen.
Text in der Fassung des Artikels 1 Viertes Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes G. v. 8. Juli 2015 BGBl. I S. 1165 m.W.v. 17. Juli 2015
Frühere Fassungen von § 7 RiFlEtikettG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 17.07.2015 | Artikel 1 Viertes Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes vom 08.07.2015 BGBl. I S. 1165 |
aktuell vorher | 15.12.2010 | Artikel 27 Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon vom 09.12.2010 BGBl. I S. 1934 |
aktuell | vor 15.12.2010 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 7 RiFlEtikettG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 RiFlEtikettG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
RiFlEtikettG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon
G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1934
Artikel 27 BMELV-EUAnpG Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes
... durch die Wörter „Europäischen Kommission" ersetzt. 5. In § 7 Satz 1 werden die Wörter „Kommission der Europäischen Gemeinschaft" durch die ...
Viertes Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes
G. v. 08.07.2015 BGBl. I S. 1165
Artikel 1 4. RiFlEtikettGÄndG Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes
... Bundesministerium und der Europäischen Kommission mitzuteilen." 8. In § 7 werden die Sätze 3 und 4 aufgehoben. 9. In § 11 Absatz 2 wird die Nummer 1 ...
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