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§ 12 - Rindfleischetikettierungsgesetz (RiFlEtikettG)
G. v. 26.02.1998 BGBl. I S. 380; zuletzt geändert durch Artikel 10 Abs. 7 G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3274
Geltung ab 04.03.1998; FNA: 7847-19 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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Geltung ab 04.03.1998; FNA: 7847-19 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§ 12 Einziehung
1Ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 11 Absatz 1 bis 5 begangen worden, so können
- 1.
- Gegenstände, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht, oder
- 2.
- Gegenstände, die zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind,
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes und milchrechtlicher Bestimmungen sowie zur Aufhebung der Rindfleischetikettierungs-Strafverordnung G. v. 18. Januar 2019 BGBl. I S. 33 m.W.v. 25. Januar 2019
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Frühere Fassungen von § 12 RiFlEtikettG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 25.01.2019 | Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes und milchrechtlicher Bestimmungen sowie zur Aufhebung der Rindfleischetikettierungs-Strafverordnung vom 18.01.2019 BGBl. I S. 33 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 12 RiFlEtikettG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 RiFlEtikettG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
RiFlEtikettG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes und milchrechtlicher Bestimmungen sowie zur Aufhebung der Rindfleischetikettierungs-Strafverordnung
G. v. 18.01.2019 BGBl. I S. 33
Artikel 1 RiFlEtikettGuaÄndG Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes
... mit einer Geldbuße bis zu zwanzigtausend Euro geahndet werden." 5. § 12 wird wie folgt gefasst: „§ 12 Einziehung Ist eine ... Euro geahndet werden." 5. § 12 wird wie folgt gefasst: „ § 12 Einziehung Ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 11 Absatz 1 bis 5 begangen worden, ...
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