§ 1 - Verordnung über die Errichtung eines Beirates für Ausbildungsförderung (BeiratsV)

V. v. 11.11.1971 BGBl. I S. 1801; zuletzt geändert durch Artikel 29 G. v. 23.12.2003 BGBl. I S. 2848
Geltung ab 20.11.1971; FNA: 2212-2-3 Bildung, Wissenschaft und Forschung

§ 1 Errichtung des Beirates



Bei dem Bundesministerium für Bildung und Forschung wird ein Beirat für Ausbildungsförderung errichtet.



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