(1) Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsbereiche:
- 1.
- Volks- und Betriebswirtschaft,
- 2.
- Personalwirtschaft und Arbeitsrecht,
- 3.
- Informations- und Büromanagement,
- 4.
- Informations- und Kommunikationssysteme,
- 5.
- Protokollführung,
- 6.
- Texterstellung,
- 7.
- Textformulierung,
- 8.
- Situationsbezogenes Fachgespräch.
(2) Die Prüfung kann an verschiedenen Prüfungsterminen erfolgen; dabei ist mit der Prüfung des situationsbezogenen Fachgesprächs, das die gesamte Prüfung abschließt, spätestens ein Jahr nach dem ersten Prüfungstag im ersten Prüfungsbereich zu beginnen.