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Zitierungen von § 7 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann für Büromanagement/Geprüfte Fachkauffrau für Büromanagement
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 FachkBüroPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FachkBüroPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 FachkBüroPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 8 durchführen. (2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der ...
§ 8 FachkBüroPrV Übergangsvorschriften
... die Wiederholungsprüfung auch gemäß dieser Verordnung durchführen; § 7 Abs. 2 findet in diesem Fall keine ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5037/v69773.htm