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Zitierungen von Anlage 1 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann für Büromanagement/Geprüfte Fachkauffrau für Büromanagement
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 FachkBüroPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FachkBüroPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 6 FachkBüroPrV Bestehen der Prüfung
... (2) Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis gemäß der Anlage 1 und ein Zeugnis gemäß der Anlage 2 auszustellen. Im Fall der Freistellung ...
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