Änderung § 15 MaßstG vom 21.12.2018

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§ 15 MaßstG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 21.12.2018 geltenden Fassung
§ 15 MaßstG n.F. (neue Fassung)
in der am 21.12.2018 geltenden Fassung
durch Artikel 3 G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2522
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 15 Geltungsdauer


(Text neue Fassung)

§ 15 (aufgehoben)


vorherige Änderung

Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2019 außer Kraft.



 
 



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