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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.07.2016 aufgehoben

§ 5 - Fördergebietsgesetz (FöGbG k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 23.09.1993 BGBl. I S. 1654; aufgehoben durch Artikel 68 G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
Geltung ab 28.06.1991; FNA: 707-19 Wirtschaftsförderung
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§ 5 Gewinnabzug



Land- und Forstwirte, deren Gewinn nach § 13a des Einkommensteuergesetzes zu ermitteln ist, können im Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung oder Beendigung der nachträglichen Herstellungsarbeiten 25 vom Hundert der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter oder der Herstellungskosten, die für die nachträglichen Herstellungsarbeiten aufgewendet worden sind, vom Gewinn abziehen. Die abzugsfähigen Beträge dürfen insgesamt 4.000 Deutsche Mark nicht übersteigen und nicht zu einem Verlust aus Land- und Forstwirtschaft führen. § 7a Abs. 5 und 6 des Einkommensteuergesetzes gilt entsprechend.

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Zitierungen von § 5 Fördergebietsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 FöGbG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FöGbG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 FöGbG Anspruchsberechtigter, Fördergebiet
... können Steuerpflichtige Sonderabschreibungen nach § 4 oder Gewinnabzüge nach § 5 vornehmen oder Rücklagen nach § 6 bilden. Bei Personengesellschaften und Gemeinschaften ...
§ 8 FöGbG Anwendung
... § 5 ist anzuwenden bei 1. Wirtschaftsgütern, die nach dem 31. Dezember 1990 und vor ... auf Anschaffungskosten und entstandenen Teilherstellungskosten. Die §§ 2 bis 5 sind nicht anzuwenden bei nach dem 2. September 1998 abgeschlossenen Investitionen ... Herstellungsarbeiten an diesen Wirtschaftsgütern sind die §§ 1 bis 5 anzuwenden, wenn der Steuerpflichtige sie 1. nach dem 30. Juni 1991 bestellt oder ... oder beendeten nachträglichen Herstellungsarbeiten die §§ 1 bis 5 anzuwenden, soweit nach dem 31. Dezember 1990 und vor dem 1. Januar 1999 Anzahlungen auf ...