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Zitierungen von § 1 Verordnung über die Zuweisung von Aufgaben und Befugnissen einer Entschädigungseinrichtung an die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 ÖffBaEntsBeitrBV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ÖffBaEntsBeitrBV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
DGSD-Umsetzungsgesetz
G. v. 28.05.2015 BGBl. I S. 786
Artikel 8 DGSD-UG Änderung der Verordnung über die Zuweisung von Aufgaben und Befugnissen einer Entschädigungseinrichtung an die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH
... § 1 der Verordnung über die Zuweisung von Aufgaben und Befugnissen einer ...
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