Anlage 1 - Öko-Kennzeichenverordnung (ÖkoKennzV)

Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1) Öko-Kennzeichen



Muster


Muster Logo "Bio nach EG-Öko-Verordnung" (BGBl. 2002 I S. 591)


Technische Beschreibung:


a)
Das Kennzeichen ist vierfarbig mit weißem Fond und weißer Kontur in der Stärke des grünen Rahmens zu drucken.

Rahmen, Buchstabe "i" und Bogen sind in Grün, Buchstaben "B", i-Punkt und "O" sowie "nach EG-Öko-Verordnung" sind in Schwarz zu drucken.

Für die Farbanwendungen gilt:

Vierfarbig nach Euroskala (4c):

Grün-Anteil (cyan = 60%, magenta = 0%, yellow = 100%, black = 0%).

Schwarz-Anteil (black = 100%).

Pantone (pant):

Grün-Anteil (Pantone 375).

Schwarz-Anteil (black = 100%).

HKS (hks):

Grün-Anteil (HKS 66).

Schwarz-Anteil (black = 100%).

b)
Das Öko-Kennzeichen ist in der Version mit Verlauf zu verwenden (Schwarz-Anteil bei Verlauf: black = 100%, black = 65%; bei angepassten Farben ist der Verlauf in den entsprechenden Farbanteilen einzufärben).

Bei einfarbiger Verwendung des Kennzeichens im Sinne von § 1 Abs. 4 ist die Strich-Version des Öko-Kennzeichens zulässig (Schwarz-Anteil bei Strich: black = 100% bzw. in der entsprechenden Farbe eingefärbt).



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