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Anlage 2
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Anlage 2 - Öko-Kennzeichenverordnung (ÖkoKennzV)
V. v. 06.02.2002
BGBl. I S. 589
; zuletzt geändert durch
Artikel 2
V. v. 27.09.2023
BGBl. 2023 I Nr. 265
Geltung ab 16.02.2002; FNA: 7847-21-1
Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
1 weitere Fassung
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Drucksachen / Entwurf / Begründung
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wird in 1 Vorschrift zitiert
Anlage 1
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Anlage 2 (zu §
3
Abs. 1) Formblattmuster für die Anzeige "VERPFLICHTENDE ANGABEN!"
Anlage 2 wird in
1 Vorschrift zitiert
Anlage 1
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Zitierungen von
Anlage 2 ÖkoKennzV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 ÖkoKennzV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ÖkoKennzV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 3 ÖkoKennzV Anzeigepflicht
(vom 05.10.2023)
... dem erstmaligen Verwenden anzuzeigen. Die Anzeige ist nach dem Muster des Formblattes in
Anlage 2
vorzunehmen. Abweichend von den Sätzen 1 und 2 kann eine Anzeige auch elektronisch ...
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