§ 11 Register
Die Angaben über die embryonalen Stammzellen und die Grunddaten der genehmigten Forschungsvorhaben werden durch die zuständige Behörde in einem öffentlich zugänglichen Register geführt.
interne Verweise§ 10 StZG Vertraulichkeit von Angaben ... (2) Abweichend von Absatz 1 können für die Aufnahme in das Register nach § 11 verwendet werden 1. die Angaben über die embryonalen Stammzellen nach ...
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