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Frühere Fassungen von § 13 BStatG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 15.06.2021 | Artikel 2 Gesetz zur Erprobung von Verfahren eines Registerzensus und zur Änderung statistikrechtlicher Vorschriften vom 09.06.2021 BGBl. I S. 1649 |
aktuell vorher | 27.07.2016 | Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes und anderer Statistikgesetze vom 21.07.2016 BGBl. I S. 1768 |
aktuell vorher | 01.08.2013 | Artikel 13 Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25.07.2013 BGBl. I S. 2749 |
aktuell | vor 01.08.2013 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
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Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5085/al70411.htm