interne Verweise§ 5 MinÖlBewV Genehmigungen (vom 08.09.2015) ... ob und inwieweit die Abgabe dem Halter des Kraftfahrzeugs auf seine Zuteilung nach § 6 anzurechnen ...
§ 9 MinÖlBewV Zuständige Behörde (vom 19.07.2024) ... nach den §§ 1 und 2; b) die Erteilung von Bezugscheinen nach § 6 Abs. 1 an das Bundesministerium der Verteidigung für die Bundeswehr und die ... Schifffahrtsverwaltung des Bundes a) für die Erteilung von Bezugscheinen nach § 6 Abs. 1 und die Anordnung nach § 6 Abs. 5 zur Deckung des Bedarfs an Produkten für Binnen- und ... a) für die Erteilung von Bezugscheinen nach § 6 Abs. 1 und die Anordnung nach § 6 Abs. 5 zur Deckung des Bedarfs an Produkten für Binnen- und Seeschiffe, die auf ... Schiffe im Sinne des Buchstabens a liefern, für die Anforderung entwerteter Bezugscheine nach § 6 Abs. 6 sowie die Erhebung der Meldungen nach § 8; 4. die für Angelegenheiten der ... zuständige oberste Landesbehörde - für die Erteilung von Bezugscheinen nach § 6 Abs. 1 sowie die Anordnung des Vorranges nach § 6 Abs. 5 zur Deckung des Bedarfs an Produkten ... die Erteilung von Bezugscheinen nach § 6 Abs. 1 sowie die Anordnung des Vorranges nach § 6 Abs. 5 zur Deckung des Bedarfs an Produkten für Luftfahrzeuge und den Flugplatzbetrieb; ...
§ 10 MinÖlBewV Zuwiderhandlungen (vom 04.06.2016) ... 1. einer vollziehbaren Verpflichtung nach § 1, § 2 oder § 6 Abs. 5 nicht nachkommt, 2. entgegen § 4 Abs. 1, auch in Verbindung mit Abs. 2, ... Produkte verfügt, diese entnimmt, bezieht oder verwendet, 3. entgegen § 6 Abs. 3 Satz 1 einen Bezugschein überträgt, 4. entgegen § 6 Abs. 4 ... § 6 Abs. 3 Satz 1 einen Bezugschein überträgt, 4. entgegen § 6 Abs. 4 Produkte nicht in der im Bezugschein bestimmten Art oder Menge abgibt, 5. ... nicht in der im Bezugschein bestimmten Art oder Menge abgibt, 5. entgegen § 6 Abs. 6 Bezugscheine nicht in der vorgeschriebenen Weise entwertet, nicht ein Jahr aufbewahrt oder ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenNeunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
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