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Zitierungen von § 8 EVO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 EVO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EVO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 EVO Beförderungsbedingungen (vom 01.08.2019)
... hinaus kann das Eisenbahnverkehrsunternehmen in den Beförderungsbedingungen von § 8 Absatz 1 Nummer 1 abweichen, wenn nach dem vorgesehenen Tarif für den Fahrausweis ein erheblich ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Anpassung eisenbahnrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr
G. v. 26.05.2009 BGBl. I S. 1146
Artikel 3 EUEBahnAnpG Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung
... durch das Wort „Informationen" ersetzt. b) In der Angabe zu § 17 werden die Wörter „oder Ausfall von Zügen" durch die Wörter „im ... hinaus kann das Eisenbahnverkehrsunternehmen in den Beförderungsbedingungen von § 17 Abs. 1 Nr. 1 abweichen, wenn nach dem vorgesehenen Tarif für den Fahrausweis ein erheblich ... Personen, die wegen Ausfall oder Unpünktlichkeit eines Zuges gemäß § 17 Abs. 1 mit einem anderen Zug fahren wollen, können von der Beförderung mit einem ... über Sicherheit und über Dienstleistungen im Zug informieren." 6. § 17 wird wie folgt gefasst: „§ 17 Verspätung im ... Zug informieren." 6. § 17 wird wie folgt gefasst: „§ 17 Verspätung im Schienenpersonennahverkehr (1) Besitzt der Reisende einen ...
Verordnung zur Bereinigung der Eisenbahn-Verkehrsordnung
V. v. 05.04.2019 BGBl. I S. 479
Artikel 1 EVOBV Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung
... b) In Satz 2 wird die Angabe „§ 17 Abs. 1 Nr. 1" durch die Wörter „ § 8 Absatz 1 Nummer 1" ersetzt. c) Folgende Sätze werden angefügt: ... oder nicht betriebsbereit war." 8. Die Überschrift nach § 7 und die §§ 8 , 10, 11, 12 und 13 werden aufgehoben. 9. § 9 wird § 6 und wie folgt ... 7. 11. Die §§ 15 und 16 werden aufgehoben. 12. § 17 wird § 8 und nach Absatz 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt: „(2a) Reisende, die ...
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