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§ 4 - Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe (GastgewAusbV k.a.Abk.)

V. v. 13.02.1998 BGBl. I S. 351; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 09.03.2022 BGBl. I S. 314
Geltung ab 01.08.1998; FNA: 806-21-1-248 Berufliche Bildung
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§ 4 Ausbildungsberufsbild für die Fachkraft im Gastgewerbe und gemeinsamer Teil der Ausbildungsberufsbilder für den Restaurantfachmann/die Restaurantfachfrau, den Hotelfachmann/die Hotelfachfrau, den Hotelkaufmann/die Hotelkauffrau und den Fachmann für Systemgastronomie/die Fachfrau für Systemgastronomie



Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,

2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,

3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

4.
Umweltschutz,

5.
Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf,

6.
Einsetzen von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern, Arbeitsplanung,

7.
Hygiene,

8.
Küchenbereich,

9.
Servicebereich,

10.
Büroorganisation und -kommunikation,

11.
Warenwirtschaft,

12.
Werbung und Verkaufsförderung,

13.
Wirtschaftsdienst.

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Zitierungen von § 4 Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 GastgewAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GastgewAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 GastgewAusbV Ausbildungsrahmenplan
... Die in den §§ 4 bis 8 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung ...
Anlage GastgewAusbV (zu § 9) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung im Gastgewerbe
...  1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Nr. 1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer ... 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Nr. 2) a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern b) ... 3 Sicherheit und Gesund- heitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Nr. 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen ... zur Brandbekämpfung ergreifen 4 Umweltschutz (§ 4 Nr. 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen ... 5 Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf (§ 4 Nr. 5) a) Auswirkungen des persönlichen Erscheinungsbildes und Verhaltens auf ... von Geräten, Maschinen und Gebrauchs- gütern, Arbeitsplanung (§ 4 Nr. 6) a) Arbeitsschritte planen b) Arbeitsplatz unter Berücksichtigung ... und pflegen 2 7 Hygiene (§ 4 Nr. 7) a) Vorschriften und Grundsätze zur Personal- und Be- triebshygiene ... 2 8 Küchenbereich (§ 4 Nr. 8) a) Produkte auf Beschaffenheit prüfen und Verwen-  ... mitwirken 12 9 Servicebereich (§ 4 Nr. 9) a) Verkaufsfähigkeit von Produkten prüfen b) Aufguß- und ... 10 Büroorganisation und -kommunikation (§ 4 Nr. 10) a) arbeitsplatzbezogene schriftliche Arbeiten ausführen b) ... anwenden 10 11 Warenwirtschaft (§ 4 Nr. 11) a) Waren annehmen, auf Gewicht, Menge und sicht- bare Schäden ... 1 Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf (§ 4 Nr. 5) a) Gespräche gäste- und unternehmensorientiert führen b) ... von Geräten, Maschinen und Gebrauchs- gütern, Arbeitsplanung (§ 4 Nr. 6) a) Wartung von Geräten und Maschinen sowie Instand- setzung von ... bewerten 4 3 Warenwirtschaft (§ 4 Nr. 11) a) arbeitsplatzbezogenen Warenbedarf ermitteln b) Bestellungen einleiten ... 4 Werbung und Verkaufs- förderung (§ 4 Nr. 12) a) Werbemittel und Werbeträger unterscheiden und für die Werbung ... 12 5 Wirtschaftsdienst (§ 4 Nr. 13) a) Gästeräume angebots- und anlaßbezogen herrichten b) ...