Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Personalwirtschaft,
- 2.
- Büroorganisation und -kommunikation,
- 3.
- kaufmännische Steuerung und Kontrolle,
- 4.
- Warenwirtschaft,
- 5.
- Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf.
Anlage GastgewAusbV (zu § 9) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung im Gastgewerbe ... 4 1 Personalwirtschaft (§ 7 Nr. 1) a) arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen sowie tarifliche und ... und -kommunikation (§ 7 Nr. 2) a) Besprechungen nach sachlichen und zeitlichen Vor- gaben vor- und ... Steue- rung und Kontrolle (§ 7 Nr. 3) a) vorbereitende Arbeiten für den Jahresabschluß durchführen ... 16 4 Warenwirtschaft (§ 7 Nr. 4) a) Bezugsquellen ermitteln und Angebote einholen b) Angebote hinsichtlich ... mit Gästen, Beratung und Verkauf (§ 7 Nr. 5) a) Beratungsgespräche planen, führen und nachbereiten b) einfache ...