Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 26.03.2010 aufgehoben
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§ 1 - Zinnverordnung (ZV)

V. v. 17.12.2004 BGBl. I S. 3552; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 19.03.2010 BGBl. I S. 286
Geltung ab 24.12.2004; FNA: 2125-40-96 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 1 Probenahmeverfahren und Analysemethoden



Bei der amtlichen Kontrolle der anorganischen Zinngehalte in Erzeugnissen nach Anhang I Abschnitt 6 der Verordnung (EG) Nr. 466/2001 der Kommission vom 8. März 2001 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln (ABl. EG Nr. L 77 S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr. 684/2004 der Kommission vom 13. April 2004 (ABl. EU Nr. L 106 S. 6) geändert worden ist, ist die Probenahme nach dem Verfahren des Anhangs I der Richtlinie 2004/16/EG der Kommission vom 12. Februar 2004 zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Kontrolle der Zinngehalte in Lebensmittelkonserven (ABl. EU Nr. L 42 S. 16) durchzuführen. Die Probenvorbereitung und die angewendeten Analysemethoden müssen die in Anhang II der Richtlinie 2004/16/EG beschriebenen Kriterien erfüllen.



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