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§ 2 - Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz (UPAG k.a.Abk.)
G. v. 22.09.1994 BGBl. I S. 2593; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
Geltung ab 14.01.1998; FNA: 2129-28 Umweltschutz
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Geltung ab 14.01.1998; FNA: 2129-28 Umweltschutz
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§ 2 Begriffsbestimmungen, Gebote und Verbote
§ 2 wird in 2 Vorschriften zitiert
(1) Im Sinne dieses Gesetzes sind:
- 1.
- Antarktis:
- 2.
- Tätigkeit:
- 3.
- Umwelterheblichkeitsprüfung:
- 4.
- Umweltverträglichkeitsprüfung:
- 5.
- Abfälle:
Zitierungen von § 2 Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 UPAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
UPAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 UPAG Allgemeine Genehmigungspflicht (vom 01.01.2024)
... Jede Tätigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 , die von 1. deutschen Staatsangehörigen, 2. anderen natürlichen ...
§ 5 UPAG Verhütung der Meeresverschmutzung (vom 27.06.2020)
... Wird im Rahmen einer Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 ein Schiff eingesetzt, so berücksichtigt das Umweltbundesamt bei seiner Genehmigung ... sind zu begründen. (2) Wird im Rahmen einer Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 ein Schiff unter fremder Flagge eingesetzt, so schließt die Stellungnahme des Bundesamtes ... (5) Der Antragsteller hat sicherzustellen, daß im Rahmen einer Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 Aufzeichnungen über alle beim Schiffsbetrieb anfallenden Abfälle und Abwässer ... (BGBl. 1982 II S. 2) jeweils in Kraft gesetzten Fassung, kann bei einem Angehörigen des in § 2 Abs. 2 genannten Personenkreises auch dann geahndet werden, wenn es auf oder von einem Schiff begangen ...
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