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§ 21 - Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz (UPAG k.a.Abk.)
G. v. 22.09.1994 BGBl. I S. 2593; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
Geltung ab 14.01.1998; FNA: 2129-28 Umweltschutz
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Geltung ab 14.01.1998; FNA: 2129-28 Umweltschutz
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§ 21 Grundsätze der Vermeidung und Entsorgung von Abfällen
§ 21 wird in 5 Vorschriften zitiert
(1) Die Entstehung und Entsorgung von Abfällen in der Antarktis sind soweit wie möglich zu vermeiden.
(2) Außerhalb der Antarktis erzeugte Abfälle dürfen nicht in der Antarktis entsorgt werden.
(3) Die Ablagerung von Abfällen auf eisfreien Landflächen und in Frischwassersystemen ist verboten. In Frischwassersystemen ist auch die Lagerung verboten.
(4) Abfälle, die aus der Antarktis entfernt werden, sind in die Bundesrepublik Deutschland oder in ein anderes Land zu verbringen, in dem Vorkehrungen für ihre Beseitigung im Einklang mit einschlägigen internationalen Übereinkommen getroffen worden sind. Soweit sie in die Bundesrepublik Deutschland verbracht werden, bleibt § 13 des Abfallgesetzes unberührt. § 14 Abs. 3 der Strahlenschutzverordnung findet keine Anwendung.
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Zitierungen von § 21 Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 UPAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
UPAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 UPAG Begriffsbestimmungen, Gebote und Verbote
... 2 des Atomgesetzes geordnet zu beseitigen sind. (2) Die in den §§ 17, 18, 20 bis 24, 26, 29, 32 und 34 und in Rechtsverordnungen nach § 5 Abs. 7 genannten Gebote und ...
§ 3 UPAG Allgemeine Genehmigungspflicht (vom 01.01.2024)
... Genehmigung nach den §§ 17, 18 und 29. (6) Für Abfälle, die nach § 21 Abs. 4 in die Bundesrepublik Deutschland verbracht werden, hat der Antragsteller einen Nachweis über ...
§ 18 UPAG Verbringen von Tieren und Pflanzen in die Antarktis
... zu entfernen oder durch Verbrennung keimfrei zu entsorgen. Im übrigen gelten die §§ 21 bis 27 dieses Gesetzes. (4) Es ist verboten, lebendes Geflügel oder andere ...
§ 36 UPAG Bußgeldvorschriften
... das Schelfeis verbringt oder in das Wasser einbringt; 10. entgegen § 21 Abs. 2 Abfälle entsorgt; 11. entgegen § 21 Abs. 3 Abfälle ... entgegen § 21 Abs. 2 Abfälle entsorgt; 11. entgegen § 21 Abs. 3 Abfälle ablagert oder lagert; 12. entgegen § 22 Abs. 3 ...
§ 41 UPAG Notfälle
... Verfahren abgeschlossen ist, oder b) eine nach den §§ 17 bis 31 verbotene Tätigkeit erfordern. (2) Die Unterrichtung der übrigen ...
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