interne Verweise§ 3 UPAG Allgemeine Genehmigungspflicht (vom 01.01.2024) ... beabsichtigte Tätigkeit Handlungen, die nach § 17 Abs. 1, § 18 Abs. 2 und 4 oder § 29 Abs. 2 und 3 verboten sind, darf die Genehmigung nur erteilt werden, wenn die in § 17 Abs. 2, 3 und 4, ... gilt die nach § 3 erteilte Genehmigung auch als Genehmigung nach den §§ 17, 18 und 29 . (6) Für Abfälle, die nach § 21 Abs. 4 in die Bundesrepublik ...
§ 30 UPAG Genehmigungen ... Das Umweltbundesamt kann Ausnahmen von dem Verbot nach § 29 Abs. 2 genehmigen, wenn die vom Antragsteller beabsichtigte Tätigkeit den Anforderungen des ...
§ 33 UPAG Schulung ... zur Verfügung, um sicherzustellen, daß sie die Bestimmungen der §§ 17, 18 und 29 verstehen und befolgen. Diese Informationen sollen insbesondere verbotene Aktivitäten ...
§ 36 UPAG Bußgeldvorschriften ... daß sie in die Umwelt gelangen; 17. ohne Genehmigung nach § 29 Abs. 2 in der Rechtsverordnung nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 genannte Gebiete betritt, befährt ... 17. ohne Genehmigung nach § 29 Abs. 2 in der Rechtsverordnung nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 genannte Gebiete betritt, befährt oder überfliegt; 18. ... Gebiete betritt, befährt oder überfliegt; 18. entgegen § 29 Abs. 3 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 29 Abs. 1 Nr. 3 eine historische ... 18. entgegen § 29 Abs. 3 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 29 Abs. 1 Nr. 3 eine historische Stätte oder ein Denkmal beschädigt, entfernt oder ...
§ 41 UPAG Notfälle ... Verfahren abgeschlossen ist, oder b) eine nach den §§ 17 bis 31 verbotene Tätigkeit erfordern. (2) Die Unterrichtung der übrigen ...
Zitat in folgenden NormenBesondere Gebührenverordnung BMUV (BMUVBGebV)
Artikel 1 V. v. 30.06.2021 BGBl. I S. 2334; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 05.09.2023 BGBl. 2023 I Nr. 247
Zitate in ÄnderungsvorschriftenNeunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
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