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I. - Anordnung zur Durchführung der Bundesdisziplinarordnung für den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung (BMVgBDODAnO k.a.Abk.)
I.
Die mir nicht unmittelbar nachgeordneten Dienstvorgesetzten können Geldbußen bis zur Höhe eines Achtels der monatlichen Dienstbezüge verhängen.
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