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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2021 aufgehoben
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§ 3 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Informationselektroniker/zur Informationselektronikerin (InfElekAusbV k.a.Abk.)
V. v. 12.07.1999 BGBl. I S. 1542; 662; aufgehoben durch Artikel 7 V. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 662
Geltung ab 01.08.1999; FNA: 7110-6-77 Handwerk im Allgemeinen
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Geltung ab 01.08.1999; FNA: 7110-6-77 Handwerk im Allgemeinen
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§ 3 Ausbildungsberufsbild
§ 3 wird in 1 Vorschrift zitiert
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- Lesen und Anwenden technischer Unterlagen,
- 6.
- Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse, Qualitätsmanagement,
- 7.
- Beraten und Betreuen von Kunden,
- 8.
- Benutzerschulungen,
- 9.
- Verkauf und Geschäftsprozeß,
- 10.
- Bedienen und Administrieren von Datenverarbeitungsanlagen, Datenschutz,
- 11.
- Konzipieren von Informations- und Kommunikationssystemen,
- 12.
- Montieren und Installieren von Infrastruktur,
- 13.
- Prüfen der Schutzmaßnahmen,
- 14.
- Installieren von Systemkomponenten und Netzwerken,
- 15.
- Installieren von Anwendungssoftware, Programmieren und Testen,
- 16.
- Aufstellen von Geräten und Inbetriebnehmen von Systemen,
- 17.
- Durchführen von Serviceleistungen,
- 18.
- Analysieren von Fehlern und Instandsetzen von Geräten und Systemen.
Zitierungen von § 3 Verordnung über die Berufsausbildung zum Informationselektroniker/zur Informationselektronikerin
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 InfElekAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
InfElekAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 InfElekAusbV Ausbildungsrahmenplan
... Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 3 sollen unter Berücksichtigung der Schwerpunkte Bürosystemtechnik sowie Geräte- ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5119/a70860.htm