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§ 3a - Bundesreisekostengesetz (BRKG)

§ 3a Vollständig automatisierter Erlass des Bescheides über die Reisekostenvergütung



Der Bescheid über die Reisekostenvergütung kann vollständig durch automatische Einrichtungen erlassen werden.





 

Frühere Fassungen von § 3a BRKG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 07.07.2021Artikel 9 Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
vom 28.06.2021 BGBl. I S. 2250

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 3a BRKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3a BRKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BRKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 28.06.2021 BGBl. I S. 2250, 2023 I Nr. 230
Artikel 9 BeamtRÄndG 2021 Änderung des Bundesreisekostengesetzes
... Absätze 2 und 3 werden die Absätze 3 und 4. 3. Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt: „§ 3a Vollständig automatisierter Erlass des ... 3 und 4. 3. Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt: „ § 3a Vollständig automatisierter Erlass des Bescheides über die Reisekostenvergütung ...