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§ 3a - Bundesreisekostengesetz (BRKG)
Artikel 1 G. v. 26.05.2005 BGBl. I S. 1418; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 28.06.2021 BGBl. I S. 2250
Geltung ab 01.09.2005; FNA: 2032-28 Besoldung, Reise- und Umzugskosten, Unterhaltszuschuss
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Geltung ab 01.09.2005; FNA: 2032-28 Besoldung, Reise- und Umzugskosten, Unterhaltszuschuss
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§ 3a Vollständig automatisierter Erlass des Bescheides über die Reisekostenvergütung
Der Bescheid über die Reisekostenvergütung kann vollständig durch automatische Einrichtungen erlassen werden.
Text in der Fassung des Artikels 9 Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften G. v. 28. Juni 2021 BGBl. I S. 2250, 2023 I Nr. 230 m.W.v. 7. Juli 2021
Frühere Fassungen von § 3a BRKG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 07.07.2021 | Artikel 9 Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 28.06.2021 BGBl. I S. 2250 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 3a BRKG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3a BRKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BRKG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 28.06.2021 BGBl. I S. 2250, 2023 I Nr. 230
Artikel 9 BeamtRÄndG 2021 Änderung des Bundesreisekostengesetzes
... Absätze 2 und 3 werden die Absätze 3 und 4. 3. Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt: „§ 3a Vollständig automatisierter Erlass des ... 3 und 4. 3. Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt: „ § 3a Vollständig automatisierter Erlass des Bescheides über die Reisekostenvergütung ...
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