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Anhang 2 - Deponieverordnung (DepV)
Artikel 1 V. v. 24.07.2002 BGBl. I S. 2807; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 27.04.2009 BGBl. I S. 900
Geltung ab 01.08.2002; FNA: 2129-27-2-17 Umweltschutz
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Geltung ab 01.08.2002; FNA: 2129-27-2-17 Umweltschutz
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Anhang 2 Hinweise zur Durchführung des Langzeitsicherheitsnachweises im Rahmen der standortbezogenen Sicherheitsbeurteilung für Bergwerke im Salzgestein (zu § 3 Abs. 5)
1 Allgemeines
Das Konvergenzverhalten von Salzgestein steht demzufolge nicht im Widerspruch zu der Forderung, dass die Hohlräume während der Betriebsphase der Deponie standsicher sein müssen. Die Anforderungen an die Standsicherheit sollen einerseits die Betriebssicherheit garantieren und andererseits die Integrität der geologischen Barriere bewahren, damit die Schutzwirkung gegen die Biosphäre aufrechterhalten bleibt. So gesehen ist eine kontrollierte Absenkung des Deckgebirges (messtechnische Überwachung der Konvergenz) dann statthaft, wenn sie nur bruchlose Verformungen hervorruft und keine Wasserwegsamkeiten öffnet.
Hilfreich kann in diesem Zusammenhang das Einhalten der Sicherheitspfeiler (z. B. Wasserwarnlinie) nach Bergrecht sein. Werden diese nicht eingehalten, ist ein standortspezifischer Nachweis zu führen, dass die Barrierefunktion nicht beeinträchtigt ist.
2 Langzeitsicherheit
Der Langzeitsicherheitsnachweis als übergreifender und zusammenfassender Einzelnachweis im Rahmen der nach Nummer 10.3 der TA Abfall geforderten standortbezogenen Sicherheitsbeurteilung basiert im Wesentlichen auf den Ergebnissen der beiden anderen Einzelnachweise,
Ist der vollständige Einschluss durch den geotechnischen Standsicherheitsnachweis belegt, kann auf Modellrechnungen zu nicht planbaren Ereignisabläufen verzichtet werden, sofern plausibel dargelegt wird, ob und wie sich nicht planbare Ereignisse auswirken werden. Hierzu wird in der Regel eine verbalargumentative Betrachtung als ausreichend angesehen, die jedoch standortbezogen zu verifizieren ist. Ist der vollständige Einschluss im geotechnischen Standsicherheitsnachweis belegt, kann auch beim Langzeitsicherheitsnachweis auf Modellrechnungen zur Schadstoffausbreitung im Deckgebirge verzichtet werden.
Gleichzeitig wird erkennbar, ob ggf. ergänzende oder zusätzliche Erkundungsarbeiten erforderlich sind.
- 1.1
- Ziel
- 1.2
- Einlagerungsmedium
- 1.3
- Dauerhaft sichere Ablagerung
Das Konvergenzverhalten von Salzgestein steht demzufolge nicht im Widerspruch zu der Forderung, dass die Hohlräume während der Betriebsphase der Deponie standsicher sein müssen. Die Anforderungen an die Standsicherheit sollen einerseits die Betriebssicherheit garantieren und andererseits die Integrität der geologischen Barriere bewahren, damit die Schutzwirkung gegen die Biosphäre aufrechterhalten bleibt. So gesehen ist eine kontrollierte Absenkung des Deckgebirges (messtechnische Überwachung der Konvergenz) dann statthaft, wenn sie nur bruchlose Verformungen hervorruft und keine Wasserwegsamkeiten öffnet.
- 1.4
- Verbreitung und Mächtigkeit des Barrieregesteins
Hilfreich kann in diesem Zusammenhang das Einhalten der Sicherheitspfeiler (z. B. Wasserwarnlinie) nach Bergrecht sein. Werden diese nicht eingehalten, ist ein standortspezifischer Nachweis zu führen, dass die Barrierefunktion nicht beeinträchtigt ist.
- 1.5
- Verletzung des Barrieregesteins durch bergbauliche Tätigkeiten
2 Langzeitsicherheit
- 2.1
- Umfang und Anforderungen
Der Langzeitsicherheitsnachweis als übergreifender und zusammenfassender Einzelnachweis im Rahmen der nach Nummer 10.3 der TA Abfall geforderten standortbezogenen Sicherheitsbeurteilung basiert im Wesentlichen auf den Ergebnissen der beiden anderen Einzelnachweise,
- -
- dem geotechnischen Standsicherheitsnachweis und
- -
- dem Sicherheitsnachweis für die Betriebsphase.
Ist der vollständige Einschluss durch den geotechnischen Standsicherheitsnachweis belegt, kann auf Modellrechnungen zu nicht planbaren Ereignisabläufen verzichtet werden, sofern plausibel dargelegt wird, ob und wie sich nicht planbare Ereignisse auswirken werden. Hierzu wird in der Regel eine verbalargumentative Betrachtung als ausreichend angesehen, die jedoch standortbezogen zu verifizieren ist. Ist der vollständige Einschluss im geotechnischen Standsicherheitsnachweis belegt, kann auch beim Langzeitsicherheitsnachweis auf Modellrechnungen zur Schadstoffausbreitung im Deckgebirge verzichtet werden.
- 2.2
- Notwendige Basisinformationen
- 2.2.1
- Geologische Verhältnisse
- -
- Geologische Barriere; vertikaler Abstand Hangendzone Salz bis zu den nächstgelegenen obersten Grubenbauen; horizontale Hohlraumabstände zu den Salzgesteinsflanken und vertikaler Abstand zum Liegenden; Mächtigkeit der gesamten Salzlagerstätte oder des Salzgesteinskörpers
- -
- Aufschlussgrad der Lagerstätte
- -
- Aufschlussbohrungen von über Tage und unter Tage
- -
- Stratigraphie im Grubenfeld (incl. Mächtigkeiten, fazielle Übergänge)
- -
- Stoffbestand der Salzlagerstätte mit Verhältnis von Steinsalz zu Kalisalzen, Tonen, Anhydriten, Karbonatgesteinen
- -
- Salzlagerstättenstruktur/Innenbau, Strukturentwicklung einschließlich Bewegungen der Salzlagerstätte und ihrer Umgebung, Konvergenz, Streichen und Einfallen der Lagerstätte, Flankenausbildung, Umwandlungen an der Oberfläche der Salzlagerstätte, Lage und Ausbildung potentieller Laugenreservoire (z. B. Hauptanhydrit)
- -
- Grad der tektonischen Beanspruchung der Salzstruktur, vorherrschende Störungsrichtungen
- -
- Geologische Schnitte durch das Grubengebäude
- -
- Geothermische Tiefenstufe
- -
- Regionale seismische Aktivität in Vergangenheit und Gegenwart
- -
- Subrosion, Ausbildung von Erdfällen an der Oberfläche
- -
- Halokinese
- 2.2.2
- Angaben zum Grubengebäude
- -
- Zuschnitt (Teufe der Grubenbaue, Hohlraumvolumen, Streckenquerschnitte, Schächte, Blindschächte, Wendeln und Rampen, horizontale Ausdehnung des Grubengebäudes, Lage und Teufe aller Schächte des Grubengebäudes, Grundflächen und Lage der Sohlen bzw. Teilsohlen, Sohlen- bzw. Teilsohlenabstand, Sohlen, die mit einem Füllort am Tagesschacht angeschlossen sind, Lage und Größe der geplanten Ablagerungsräume)
- -
- Sicherheit
- *
- Standsicherheit der Schächte, Strecken, Blindschächte und Abbauräume
- *
- Ggf. Firstfälle, Stoßabschalungen und Liegendaufbrüche im Bereich des Grubenfeldes
- *
- Ggf. Lösungszuflüsse (Orte, Mengen je Zeiteinheit, Auftreten, Temperatur/Dichte, gesättigt/ungesättigt, pH-Wert/chemische Analyse, Auswirkungen auf Grubenbetrieb, ggf. einzelne Grubenteile), Ursache und Herkunft
- *
- Ggf. Gasfreisetzung/-gefährdung (Ort, Menge, Zusammensetzung, Ursache)
- *
- Ggf. Erdöl-/Erdgasvorkommen (im Innern oder im Salzhang/Flankenbereich von Salzlagerstätten)
- *
- Sicherheitspfeiler zu Deckgebirge/Flanken/Basis/Lösungsnestern/Bohrungen/Schächten/Nachbarbergwerken
- *
- Vorhandene Erkundungsbohrungen von über Tage und unter Tage (siehe auch 2.2.1)
- *
- Abgedämmte bzw. abzudämmende Teile des Grubengebäudes
- 2.2.3
- Hydrogeologische Verhältnisse
- -
- Stratigraphie, Petrographie, Tektonik, Mächtigkeit und Lagerungsverhältnisse der Schichten im Deckgebirge und Nebengestein
- -
- Angaben zum Aufbau von Grundwasserstockwerken und zur Grundwasserbewegung
- -
- Durchlässigkeiten und Fließgeschwindigkeiten
- -
- Mineralisation des Grundwassers, Grundwasserchemismus, Lage der Salz-/Süßwassergrenze
- -
- Nutzung des Grundwassers, festgesetzte oder geplante Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete sowie Vorranggebiete
- -
- Lage, Ausbildung und Beschaffenheit von oberirdischen Fließ- und Standgewässern und in wassererfüllten unterirdischen Kavernen
- 2.2.4
- Abfalleinbringung
- -
- Abfallarten und -mengen, Abfallbeschaffenheit
- -
- Ablagerungskonzept und -technik
- -
- Geomechanisches Verhalten der Abfälle
- -
- Reaktionsverhalten der Abfälle im Falle des Zutritts von Wasser und salinaren Lösungen
- *
- Löslichkeitsverhalten
- *
- Gasentwicklung bei erhöhter Temperatur unter Tage
- *
- Wechselwirkungen untereinander oder mit dem Wirtsgestein
- 2.3
- Entwicklung eines Sicherheitskonzeptes
Gleichzeitig wird erkennbar, ob ggf. ergänzende oder zusätzliche Erkundungsarbeiten erforderlich sind.
- 2.4
- Geotechnischer Standsicherheitsnachweis
- a)
- während und nach der Erstellung der Hohlräume keine Verformungen - weder im Hohlraum selbst, noch an der Tagesoberfläche - zu erwarten sind, die die Funktionsfähigkeit des Bergwerkes beeinträchtigen können;
- b)
- das Tragverhalten des Gebirges ausreicht, um Verbrüche von Hohlräumen zu verhindern, die die Langzeitsicherheit der Untertagedeponie beeinträchtigen können;
- c)
- die eingebrachten Abfälle auf längere Sicht stabilisierend wirken.
- 1.
- Einordnung und Bewertung der geologischen/tektonischen und hydrogeologischen/hydrologischen Kenntnisse hinsichtlich ihrer Relevanz für die angetroffene und zu prognostizierende gebirgsmechanische Situation im Bereich des Grubengebäudes.
- 2.
- Analyse der bergbaulichen Situation anhand von Betriebserfahrungen (soweit vorhanden), insbesondere zur Dimensionierung der untertägigen Grubenbaue und zur Bewertung der Standsicherheit.
- 3.
- Analyse des Gebirgsverhaltens auf der Basis von Messungen über Tage und unter Tage, von Ergebnissen geotechnischer Laborversuche sowie aufgrund markscheiderischer Prognosen und gebirgsmechanischer Bewertungen. Vorhandene Ergebnisse und Datenbestände eines Bergwerksbetriebes können genutzt werden.
- 4.
- Ableitung der Darlegung eventueller gebirgsmechanischer Gefährdungssituationen auf der Basis der durchgeführten Analysen.
- 5.
- Erstellung eines Sicherheitsplanes zum Nachweis der Standsicherheit sowie zur gebirgsmechanischen Bewertung der Langzeitsicherheit (Integrität/Intaktheit) der geologischen Barrieren; dabei sind die möglichen Risiken zu beschreiben und die zu beachtenden Gefährdungsmöglichkeiten zu definieren, die den rechnerischen Nachweisen zugrunde zu legen sind.
- 6.
- Festlegung der zu berücksichtigenden möglichen Einwirkungsfaktoren geologischer/tektonischer Art (u. a. Primärspannungszustand, Temperaturfeld, Erdbeben) oder anthropogener Art (z. B. durch Hohlraumauffahrungen, Abfalleinbringung).
- 7.
- Durchführung von Laborversuchen zur Ermittlung der gesteinsmechanischen Eigenschaften (Festigkeits- und Verformungseigenschaften) der anstehenden Salzgesteine, ggf. auch der einzubringenden Abfälle.
- 8.
- In-situ-Messungen zur Bewertung des Beanspruchungszustandes (Verformungs- und Spannungszustand) der Lagerstätte infolge des durchgeführten Bergbaus; in kritischen Bereichen auch in-situ-Messungen zur Permeabilität.
- 9.
- Rechnerische gebirgsmechanische Modellierung zur Simulation des Beanspruchungszustandes des Gebirges und des Langzeitverhaltens des Einlagerungsbereiches und des Grubengebäudes unter Berücksichtigung der langfristigen Konvergenz, der stabilisierenden Wirkung der Abfälle sowie seismologisch bedingter dynamischer Wirkungen.
- 10.
- Bewertung von gebirgsmechanischen Gegebenheiten
- -
- Standsicherheit (Einschätzung der Möglichkeit eines Festigkeits- bzw. Verformungsversagens, seismische Systemstabilität)
- -
- Konvergenz des Grubengebäudes und Oberflächenabsenkungen
- -
- Langfristige Wirksamkeit der geologischen Barrieren.
- 11.
- Erarbeitung der aus gebirgsmechanischer Sicht erforderlichen Maßnahmen während des Einlagerungsbetriebes und zum Betriebsabschluss
- -
- betriebsbegleitende geotechnische Messungen
- -
- gebirgsmechanische Grundsätze für die Verwahrung und für Abschlussbauwerke.
- 2.5
- Nachweis der Langzeitsicherheit
- 2.5.1
- Bewertung der natürlichen Barrieren
- -
- Verhalten des Wirtsgesteins, des Nebengesteins und des Deckgebirges
- 2.5.2
- Bewertung von technischen Eingriffen auf die natürlichen Barrieren
- -
- Schächte
- -
- andere Grubenbaue (z. B. Strecken, Blindschächte)
- -
- Übertagebohrungen
- -
- Untertagebohrungen
- -
- Bergbaubedingte Gebirgsauflockerungen
- 2.5.3
- Bewertung der technischen Barrieren
- -
- Abfallbeschaffenheit und ggf. Konditionierung
- -
- Art der Einbringung
- -
- Streckendämme
- -
- Schachtverschlüsse
- 2.5.4
- Bewertung von Ereignissen, sofern sie den vollständigen Einschluss der Abfälle gefährden und ggf. eine Schadstoffmobilisierung bewirken können
- -
- Natürlich bedingte Ereignisse
- *
- Diapirismus und Subrosion
- *
- Erdbeben
- *
- Vulkanismus
- -
- Technisch bedingte Ereignisse und Prozesse
- *
- Undichtwerden von Erkundungsbohrungen
- *
- Wassereinbruch während der Betriebsphase, z. B. über die Schächte
- *
- Laugen- oder Gaseinbruch während der Betriebsphase
- *
- Versagen der Schachtverschlüsse
- *
- Bergbaubedingte Gebirgsauflockerungen
- *
- Bohrungen oder sonstige Eingriffe in der Nachbetriebsphase
- 2.5.5
- Zusammenfassende Bewertung des Gesamtsystems unter Berücksichtigung aller sicherheitsrelevanten Gesichtspunkte
Text in der Fassung des Artikels 2 Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien V. v. 13. Dezember 2006 BGBl. I S. 2860 m.W.v. 1. Februar 2007
Frühere Fassungen von Anhang 2 DepV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.02.2007 | Artikel 2 Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien vom 13.12.2006 BGBl. I S. 2860 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anhang 2 DepV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anhang 2 DepV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DepV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien
V. v. 13.12.2006 BGBl. I S. 2860
Artikel 2 AbfDepAnnRichtlUmsV Änderung der Deponieverordnung
... künstlich geschaffen, vervollständigt" ersetzt. 11. In Anhang 2 Nr. 2.1 Satz 1 und Nr. 2.4 letzter Satz werden jeweils die Wörter „besonders ...
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