Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 27.12.2010 aufgehoben

§ 6 - Zucker-Lagerkostenausgleichs-Verordnung (ZuckLgKostV k.a.Abk.)

V. v. 26.06.1978 BGBl. I S. 919; aufgehoben durch § 1 Nr. 1 Artikel 5 V. v. 17.12.2010 BGBl. I S. 2295, 2298
Geltung ab 01.07.1978; FNA: 7847-11-4-28 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
|

§ 6 Umrechnung von Rohzucker



Für die Ermittlung der Vergütung und der Abgaben wird Rohzucker nach Maßgabe des Artikels 1 der Verordnung (EWG) Nr. 431/68 vom 9. April 1968 (ABl. EG Nr. L 89 S. 3) in Weißzucker umgerechnet.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed