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§ 7 - Wassermotorräder-Verordnung (WasMotRV k.a.Abk.)
V. v. 31.05.1995 BGBl. I S. 769; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 23.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 253
Geltung ab 15.06.1995; FNA: 9501-49 Verkehrsordnung
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Geltung ab 15.06.1995; FNA: 9501-49 Verkehrsordnung
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§ 7 Übertragung von Befugnissen
Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung für einzelne zum Verkehr mit Wassermotorrädern freigegebene Wasserflächen von dieser Verordnung abweichende Regelungen zu treffen, insbesondere
- 1.
- abweichende zeitliche Befahrensverbote für Wassermotorräder festzulegen, soweit dies die örtlichen Verhältnisse gebieten oder zulassen, und
- 2.
- abweichende Höchstgeschwindigkeiten für Wassermotorräder zuzulassen, wenn dadurch der Zustand der Wasserstraße, einschließlich der Ufervegetation, und der übrige Schiffsverkehr nicht über Gebühr beeinträchtigt sowie schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des § 3 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1990 (BGBl. I S. 880) zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 5 des Gesetzes vom 23. November 1994 (BGBl. I S. 3486), nicht hervorgerufen werden.
Text in der Fassung des Artikels 40 WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung V. v. 2. Juni 2016 BGBl. I S. 1257, 1728 m.W.v. 4. Juni 2016
Frühere Fassungen von § 7 Wassermotorräder-Verordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 04.06.2016 | Artikel 40 WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 02.06.2016 BGBl. I S. 1257 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 7 Wassermotorräder-Verordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 WasMotRV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WasMotRV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257, 1728
Artikel 40 WSVZuAnpV Änderung der Wassermotorräder-Verordnung
... In § 7 Satzteil vor Nummer 1 der Wassermotorräder-Verordnung vom 31. Mai 1995 (BGBl. I S. 769), die ...
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