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Zitierungen von Anlage 1 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Gerüstbau-Kolonnenführer
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 GerüstbPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GerüstbPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 GerüstbPrV Bewerten der Prüfungsleistungen (vom 17.12.2019)
... Jede Prüfungsleistung ist nach Maßgabe der Anlage 1 mit Punkten zu bewerten. (2) Im fachtheoretischen Teil sind als ...
§ 8 GerüstbPrV Bestehen der Prüfung, Gesamtnote (vom 17.12.2019)
... Teil und für die beiden Prüfungsleistungen im fachpraktischen Teil ist nach Anlage 1 die jeweilige Note als Dezimalzahl zuzuordnen. (4) Für die Bildung einer ... kaufmännisch auf eine ganze Zahl zu runden. Der gerundeten Gesamtpunktzahl ist nach Anlage 1 die Note als Dezimalzahl und die Note in Worten zuzuordnen. Die zugeordnete Note ist die ...
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