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II. - Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Angehörigen der Grenzschutzreserve (BGSResErnAnO k.a.Abk.)
II.
Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung der in Abschnitt I Genannten vor.
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
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