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§ 5 - Metallbauermeisterverordnung (MetallbMstrV)
V. v. 22.03.2002 BGBl. I S. 1224; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 37 V. v. 18.01.2022 BGBl. I S. 39
Geltung ab 01.07.2002; FNA: 7110-3-147 Handwerk im Allgemeinen
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Geltung ab 01.07.2002; FNA: 7110-3-147 Handwerk im Allgemeinen
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§ 5 Fachgespräch
Auf der Grundlage der Prüfungsleistungen im Meisterprüfungsprojekt wird ein Fachgespräch geführt. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die fachlichen Zusammenhänge aufzeigen kann, die dem Meisterprüfungsprojekt zugrunde liegen, dass er den Ablauf des Meisterprüfungsprojekts begründen und mit dem Meisterprüfungsprojekt verbundene berufsbezogene Probleme sowie deren Lösung darstellen kann und dabei in der Lage ist, neue Entwicklungen zu berücksichtigen.
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