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Zitierungen von § 14 WaffG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 WaffG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WaffG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 6 WaffG Persönliche Eignung (vom 31.10.2024)
... Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 2 . (4) Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird ermächtigt, ...
§ 15 WaffG Schießsportverbände, schießsportliche Vereine (vom 01.09.2020)
... Prüfung des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4 führen, sofern nicht ein Fall des § 14 Absatz 4 Satz 3 vorliegt, und c) über eigene Schießstätten für die nach der ... der Aufhebung der Anerkennung an sind die Bescheinigungen des betreffenden Verbandes nach § 14 Absatz 3, 4 und 5 nicht mehr als geeignete Mittel zur Glaubhaftmachung anzuerkennen. Sofern der Grund ...
§ 20 WaffG Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erwerber infolge eines Erbfalls (vom 01.09.2020)
... sind die Vorschriften des § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und des § 8 und der §§ 13 bis 18 anzuwenden. Kann kein Bedürfnis geltend gemacht werden, sind Schusswaffen ...
§ 38 WaffG Ausweispflichten (vom 01.09.2020)
... im Fall des Führens einer Waffe, die auf Grund einer unbefristeten Erlaubnis gemäß § 14 Absatz 6 erworben wurde, genügt an Stelle der Waffenbesitzkarte ein schriftlicher Nachweis ...
§ 58 WaffG Altbesitz; Übergangsvorschriften (vom 31.10.2024)
... Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 2 und in den Fällen des § 13 Abs. 2 Satz 1. (10) Die Erlaubnispflicht für ... Anwendung. (21) Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2025 kann das Bedürfnis nach § 14 Absatz 4 Satz 1 auch durch eine Bescheinigung des dem Schießsportverband angehörenden Vereins glaubhaft ... gemacht werden. (22) Besitzt jemand am 1. September 2020 auf Grund einer Erlaubnis nach § 14 Absatz 6 mehr als zehn Waffen, gilt die Erlaubnis abweichend von § 14 Absatz 6 Satz 1 für die ... einer Erlaubnis nach § 14 Absatz 6 mehr als zehn Waffen, gilt die Erlaubnis abweichend von § 14 Absatz 6 Satz 1 für die eingetragene Anzahl, solange der Besitz besteht. (23) Hat eine ...
Zitat in folgenden Normen
Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
V. v. 27.10.2003 BGBl. I S. 2123; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 01.09.2020 BGBl. I S. 1977
§ 4 AWaffV Gutachten über die persönliche Eignung
... Lebensjahr vollendet hat und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe, ausgenommen Schusswaffen der in § 14 Abs. 1 Satz 2 des Waffengesetzes genannten Art, erwerben und besitzen will, hat auf eigene Kosten mit der Begutachtung ...
Besondere Gebührenverordnung BMI (BMIBGebV)
V. v. 02.09.2019 BGBl. I S. 1359; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 10.09.2021 BGBl. I S. 4229
Anlage BMIBGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 18.09.2021)
... - Jäger, in Verbindung mit § 13 WaffG, - Sportschützen, in Verbindung mit § 14 WaffG , - Brauchtumsschützen, in Verbindung mit § 16 WaffG, - gefährdete ...
Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG)
G. v. 11.10.2002 BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 26.03.2008 BGBl. I S. 426
Artikel 19 WaffRNeuRegG Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Fortgeltung von Vorschriften (vom 01.04.2008)
... 48 Abs. 1, § 50 Abs. 2 und 3, § 55 Abs. 5 und 6, Artikel 2 § 4 Abs. 3 und 4, § 14 , § 15 Satz 1, § 16 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3, § 20 Abs. 1 sowie in Artikel 3 Nr. 3 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG)
G. v. 17.02.2020 BGBl. I S. 166; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 22.04.2020 BGBl. I S. 840
Artikel 1 3. WaffRÄndG Änderung des Waffengesetzes (vom 01.05.2020)
... Übungsschießens verwendet werden." 6. § 14 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 Satz 2 und 3 wird aufgehoben. b) ... Prüfung des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4 führen, sofern nicht ein Fall des § 14 Absatz 4 Satz 3 vorliegt, und". b) In Absatz 4 Satz 5 wird die Angabe „§ 14 Abs. 2 und ... 14 Absatz 4 Satz 3 vorliegt, und". b) In Absatz 4 Satz 5 wird die Angabe „ § 14 Abs. 2 und 3" durch die Wörter „§ 14 Absatz 3, 4 und 5" ersetzt. 8. ... Absatz 4 Satz 5 wird die Angabe „§ 14 Abs. 2 und 3" durch die Wörter „ § 14 Absatz 3, 4 und 5" ersetzt. 8. § 18 Absatz 2 Satz 3 wird aufgehoben. 9. § ... g und h werden die Buchstaben f und g. b) In Satz 2 werden die Wörter „und § 14 Absatz 4 Satz 2" durch die Wörter „sowie im Fall des Führens einer Waffe, die auf ... im Fall des Führens einer Waffe, die auf Grund einer unbefristeten Erlaubnis gemäß § 14 Absatz 6 erworben wurde," ersetzt. 22. Nach § 39 wird folgender § 39a ... Anwendung. (21) Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2025 kann das Bedürfnis nach § 14 Absatz 4 Satz 1 auch durch eine Bescheinigung des dem Schießsportverband angehörenden Vereins glaubhaft ... werden. (22) Besitzt jemand am 1. September 2020 auf Grund einer Erlaubnis nach § 14 Absatz 6 mehr als zehn Waffen, gilt die Erlaubnis abweichend von § 14 Absatz 6 Satz 1 für die ... einer Erlaubnis nach § 14 Absatz 6 mehr als zehn Waffen, gilt die Erlaubnis abweichend von § 14 Absatz 6 Satz 1 für die eingetragene Anzahl, solange der Besitz besteht. (23) Hat eine ...
Erste Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BMI
V. v. 10.09.2021 BGBl. I S. 4229
Artikel 1 1. BMIBGebVÄndV Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BMI
... - Jäger, in Verbindung mit § 13 WaffG, - Sportschützen, in Verbindung mit § 14 WaffG , - Brauchtumsschützen, in Verbindung mit § 16 WaffG, - gefährdete ...
Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
G. v. 26.03.2008 BGBl. I S. 426; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 4 G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2062
Artikel 1 WaffGuaÄndG Änderung des Waffengesetzes (vom 25.07.2009)
... oder Befreiung die Tötung durch einen Jagdscheininhaber vorsieht." 7. § 14 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 3 werden nach den Wörtern ... sind die Vorschriften des § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und des § 8 und der §§ 13 bis 18 anzuwenden. Kann kein Bedürfnis geltend gemacht werden, sind Schusswaffen durch ein ...
Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen
G. v. 22.04.2020 BGBl. I S. 840
Artikel 8 LuftSiPVG Änderung des Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes
... Prüfung des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4 führen, sofern nicht ein Fall des § 14 Absatz 4 Satz 3 vorliegt, und". b) In Absatz 4 Satz 5 wird die Angabe „§ 14 Abs. 2 und ... 14 Absatz 4 Satz 3 vorliegt, und". b) In Absatz 4 Satz 5 wird die Angabe „ § 14 Abs. 2 und 3" durch die Wörter „§ 14 Absatz 3, 4 und 5" ersetzt." ... Absatz 4 Satz 5 wird die Angabe „§ 14 Abs. 2 und 3" durch die Wörter „ § 14 Absatz 3, 4 und 5" ersetzt." 3. In Nummer 34 Buchstabe b wird in § 58 Absatz 13 Satz ...
Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes
G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2062
Artikel 3 4. SprengGÄndG Änderung weiterer Vorschriften
... „(1)" wird gestrichen. bb) Absatz 2 wird aufgehoben. d) § 14 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Ein Bedürfnis von Sportschützen ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2133
Artikel 1 2. WaffGuaÄndG Änderung des Waffengesetzes
... des § 13 Absatz 6 den Jagdschein. In den Fällen des § 13 Absatz 3 und § 14 Absatz 4 Satz 2 genügt an Stelle der Waffenbesitzkarte ein schriftlicher Nachweis darüber, dass die ...
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