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Zitierungen von § 40 WaffG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 40 WaffG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WaffG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 46 WaffG Weitere Maßnahmen (vom 31.10.2024)
... Sicherstellung verbotener Waffen oder Munition nicht in dieser Frist eine Ausnahmezulassung nach § 40 Absatz 4 beantragt, kann die zuständige Behörde die sichergestellten Waffen oder Munition ... oder Munition vor oder rechtzeitig nach der Sicherstellung beantragten Ausnahmezulassung nach § 40 Absatz 4 . Der Erlös aus einer Verwertung der Waffen oder Munition steht nach Abzug der ...
§ 52 WaffG Strafvorschriften (vom 01.09.2020)
... genannten Veranstaltung vertreibt oder anderen überlässt oder 4. entgegen § 40 Abs. 1 zur Herstellung eines dort genannten Gegenstandes anleitet oder auffordert. (2) Der ...
§ 53 WaffG Bußgeldvorschriften (vom 31.10.2024)
... 9 Abs. 3, § 36 Abs. 3 Satz 1 oder Abs. 6, § 37c Absatz 2 Nummer 2, § 39 Abs. 3, § 40 Abs. 5 Satz 2 oder § 46 Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 Satz 1 zuwiderhandelt, 5. (aufgehoben) ... Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 oder Absatz 3, § 37c Absatz 1, § 37d Absatz 1 oder 2, § 40 Absatz 5 Satz 1 oder § 58 Absatz 19 Satz 1 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht ...
§ 55 WaffG Ausnahmen für oberste Bundes- und Landesbehörden, Bundeswehr, Polizei und Zollverwaltung, erheblich gefährdete Hoheitsträger sowie Bedienstete anderer Staaten (vom 01.09.2020)
... Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht oder hergestellt und ihnen überlassen werden, ist § 40 nicht anzuwenden. (5) Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung, die ...
§ 58 WaffG Altbesitz; Übergangsvorschriften (vom 31.10.2024)
... 8. März 1976 (BGBl. I S. 432) gelten in dem bisherigen Umfang als Ausnahmebewilligungen nach § 40 Abs. 4 dieses Gesetzes. (6) Die nach § 40 Abs. 1 des Waffengesetzes in der Fassung der ... Umfang als Ausnahmebewilligungen nach § 40 Abs. 4 dieses Gesetzes. (6) Die nach § 40 Abs. 1 des Waffengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1976 (BGBl. I S. 432) ausgesprochenen Verbote ... dieser Person nicht wirksam, wenn 1. sie bis zum 1. Juli 2018 einen Antrag nach § 40 Absatz 4 stellt und 2. ihr daraufhin eine Erlaubnis nach § 40 Absatz 4 erteilt wird. ... einen Antrag nach § 40 Absatz 4 stellt und 2. ihr daraufhin eine Erlaubnis nach § 40 Absatz 4 erteilt wird. § 46 Abs. 3 Satz 2 und Absatz 7 findet entsprechend ... Behörde oder einer Polizeidienststelle überlässt oder einen Antrag nach § 40 Abs. 4 dieses Gesetzes stellt. § 46 Abs. 3 Satz 2 und Absatz 7 findet entsprechend ... Behörde oder einer Polizeidienststelle überlässt oder einen Antrag nach § 40 Absatz 4 stellt. § 46 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 7 findet entsprechend Anwendung.  ... Behörde oder einer Polizeidienststelle überlässt oder einen Antrag nach § 40 Absatz 4 stellt. § 46 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 7 findet entsprechend Anwendung.  ... Behörde oder einer Polizeidienststelle überlässt oder einen Antrag nach § 40 Absatz 4 stellt. § 46 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 7 findet in den Fällen der Sätze ... Behörde oder einer Polizeidienststelle überlässt oder einen Antrag nach § 40 Absatz 4 stellt. Im Fall des Satzes 2 findet § 46 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 7 entsprechend ...
 
Zitat in folgenden Normen

Besondere Gebührenverordnung BMI (BMIBGebV)
V. v. 02.09.2019 BGBl. I S. 1359; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 10.09.2021 BGBl. I S. 4229
Anlage BMIBGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 18.09.2021)
... Fortbestehens des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4 WaffG, jeweils in Verbindung mit § 40 Absatz 4 WaffG , bei Ausnahmen von den Verboten des Umgangs mit Waffen oder Munition der Anlage 2 Abschnitt ... 11.2 nach § 9 Absatz 2 Satz 2 WaffG in Verbindung mit § 40 Absatz 4 WaffG nach Zeitaufwand 12 Untersagen des Erwerbs und Besitzes ... den Verboten des Umgangs mit Waffen oder Munition nach Anlage 2 Abschnitt 1 WaffG nach § 40 Absatz 4 WaffG nach Zeitaufwand 14.7 vom Verbot des Führens von ...

Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG)
G. v. 11.10.2002 BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 26.03.2008 BGBl. I S. 426
Artikel 15 WaffRNeuRegG Änderung des Bundesjagdgesetzes
... werden." b) In Absatz 4 Nr. 1 zweiter Halbsatz wird die Angabe „§ 40 " durch die Angabe „§ 41" ersetzt. 2. Nach § 18 wird folgender ...

Waffengesetz-Bund-Freistellungsverordnung (WaffGBundFreistV)
V. v. 30.11.2020 BGBl. I S. 2610
§ 2 WaffGBundFreistV Nicht anwendbare Vorschriften des Waffenrechts
... 36 bis 39 über Obhutspflichten sowie Anzeige-, Hinweis- und Nachweispflichten, j) § 40 Absatz 1 über verbotene Waffen, k) § 42 Absatz 1, 5 und 6 über das Verbot des ...

Waffenregistergesetz (WaffRG)
Artikel 3 G. v. 17.02.2020 BGBl. I S. 166, 184
§ 2 WaffRG Begriffsbestimmungen
... Waffenregister. (2) Waffenbehörden im Sinne dieses Gesetzes sind die nach § 40 Absatz 4 , den §§ 48, 49 und 57 Absatz 1 Satz 4 des Waffengesetzes zuständigen ... Anzeigepflicht unterfallen sowie 2. Waffen, für die eine Ausnahmegenehmigung nach § 40 Absatz 4 des Waffengesetzes erteilt wird. (4) Waffenrechtliche Erlaubnisse im Sinne dieses Gesetzes sind:  ... 3 des Waffengesetzes, g) § 32 Absatz 6 des Waffengesetzes sowie h) § 40 Absatz 4 Satz 1 des Waffengesetzes , 2. sonstige waffenrechtliche Erlaubnisse nach: a) § 10 Absatz 3 des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG)
G. v. 17.02.2020 BGBl. I S. 166; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 22.04.2020 BGBl. I S. 840
Artikel 1 3. WaffRÄndG Änderung des Waffengesetzes (vom 01.05.2020)
... ersetzt. cc) Nummer 3 wird Nummer 2. 26. Dem § 40 Absatz 3 werden die folgenden Sätze angefügt: „Inhaber eines gültigen ... Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 oder Absatz 3, § 37c Absatz 1, § 37d Absatz 1 oder 2, § 40 Absatz 5 Satz 1 oder § 58 Absatz 19 Satz 1 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht ... Behörde oder einer Polizeidienststelle überlässt oder einen Antrag nach § 40 Absatz 4 stellt. § 46 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 5 findet entsprechend Anwendung. (15) ... Behörde oder einer Polizeidienststelle überlässt oder einen Antrag nach § 40 Absatz 4 stellt. § 46 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 5 findet entsprechend Anwendung. (17) ... Behörde oder einer Polizeidienststelle überlässt oder einen Antrag nach § 40 Absatz 4 stellt. § 46 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 5 findet in den Fällen der Sätze 1 und 2 ... Behörde oder einer Polizeidienststelle überlässt oder einen Antrag nach § 40 Absatz 4 stellt. Im Fall des Satzes 2 findet § 46 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 5 entsprechend ...

Erste Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BMI
V. v. 10.09.2021 BGBl. I S. 4229
Artikel 1 1. BMIBGebVÄndV Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BMI
... Fortbestehens des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4 WaffG, jeweils in Verbindung mit § 40 Absatz 4 WaffG , bei Ausnahmen von den Verboten des Umgangs mit Waffen oder Munition der Anlage 2 Abschnitt ... 11.2 nach § 9 Absatz 2 Satz 2 WaffG in Verbindung mit § 40 Absatz 4 WaffG nach Zeitaufwand 12 Untersagen des Erwerbs und Besitzes ... den Verboten des Umgangs mit Waffen oder Munition nach Anlage 2 Abschnitt 1 WaffG nach § 40 Absatz 4 WaffG nach Zeitaufwand 14.7 vom Verbot des Führens von ...

Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
G. v. 26.03.2008 BGBl. I S. 426; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 4 G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2062
Artikel 1 WaffGuaÄndG Änderung des Waffengesetzes (vom 25.07.2009)
... Behörde oder einer Polizeidienststelle überlässt oder einen Antrag nach § 40 Abs. 4 dieses Gesetzes stellt. § 46 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 5 findet entsprechend ...

Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems
G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
Artikel 5 InnSichVG Änderung des Waffengesetzes
... Sicherstellung verbotener Waffen oder Munition nicht in dieser Frist eine Ausnahmezulassung nach § 40 Absatz 4 beantragt, kann die zuständige Behörde die sichergestellten Waffen oder Munition ... oder Munition vor oder rechtzeitig nach der Sicherstellung beantragten Ausnahmezulassung nach § 40 Absatz 4 . Der Erlös aus einer Verwertung der Waffen oder Munition steht nach Abzug der Kosten der ...

Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes
G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2062
Artikel 3 4. SprengGÄndG Änderung weiterer Vorschriften
... biometrischen Sicherungssystemen festgelegt werden." k) Dem § 40 Absatz 3 werden folgende Sätze angefügt: „Inhaber ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2133
Artikel 1 2. WaffGuaÄndG Änderung des Waffengesetzes
... dieser Person nicht wirksam, wenn 1. sie bis zum 1. Juli 2018 einen Antrag nach § 40 Absatz 4 stellt und 2. ihr daraufhin eine Erlaubnis nach § 40 Absatz 4 erteilt ... einen Antrag nach § 40 Absatz 4 stellt und 2. ihr daraufhin eine Erlaubnis nach § 40 Absatz 4 erteilt wird." b) Absatz 8 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Wer ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Fünfte Verordnung zum Waffengesetz (5. WaffV)
V. v. 11.08.1976 BGBl. I S. 2117; aufgehoben durch § 3 V. v. 30.11.2020 BGBl. I S. 2610
§ 1 5. WaffV (vom 27.06.2020)
... 39 Absatz 1, die §§ 41 bis 46, 58 und 59 des Waffengesetzes und die §§ 8, 33 bis 41 der Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) sind auf folgende ...

Kostenverordnung zum Waffengesetz (WaffKostV)
neugefasst durch B. v. 20.04.1990 BGBl. I S. 780; aufgehoben durch Artikel 3 Abs. 12 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666
Anlage WaffKostV Gebührenverzeichnis
... nach § 15 Abs. 2 oder § 40 Abs. 1 WaffG 100,- 700,- 15. Anordnung nach § 10 ... eines Gegenstandes nach § 37 Abs. 5 Satz 1 oder § 40 Abs. 2 WaffG 100,- 200,- 17. Einziehung eines ... eines Gegenstandes nach § 37 Abs. 5 Satz 2 oder § 40 Abs. 2 WaffG 100,- 150,- 18. Untersagung nach ...

Nationales-Waffenregister-Gesetz (NWRG)
G. v. 25.06.2012 BGBl. I S. 1366; zuletzt geändert durch Artikel 230 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328; aufgehoben durch Artikel 5 G. v. 17.02.2020 BGBl. I S. 166
§ 2 NWRG Begriffsbestimmungen (vom 01.01.2019)
... des Waffengesetzes, für die auf Grund einer Ausnahmegenehmigung des Bundeskriminalamtes nach § 40 Absatz 4 des Waffengesetzes der Umgang zugelassen wurde, sowie d) Kriegsschusswaffen nach Anlage 1 Abschnitt 3 ... 29 bis 31, zur Mitnahme von Waffen nach § 32 Absatz 1 und 6, die Ausnahme von Verboten nach § 40 Absatz 4 und § 42 Absatz 2 sowie besondere Berechtigungen nach § 57 Absatz 1 Satz 2 und § 58 ... Waffenrechts bestimmten Behörden, b) das Bundeskriminalamt in den Fällen des § 40 Absatz 4 des Waffengesetzes , c) das Bundesverwaltungsamt, soweit es nach § 48 Absatz 2 des Waffengesetzes ...
§ 3 NWRG Anlass der Speicherung (vom 01.01.2019)
... Waffengesetzes, 18. Anordnungen oder Sicherstellungen nach § 37 Absatz 1 Satz 2, § 40 Absatz 5 Satz 2 , § 46 Absatz 2 bis 4 Satz 1 des Waffengesetzes, § 94 Absatz 1 und § 111b Absatz 1 ... und 2 des Waffengesetzes, 20. Zulassung von Ausnahmen durch das Bundeskriminalamt nach § 40 Absatz 4 des Waffengesetzes , 21. Untersagung des Besitzes oder Erwerbs von Waffen oder Munition nach § 41 ...