interne Verweise§ 2 GFlHV Nachweise im Erzeugerbetrieb ... Wer Schlachtgeflügel hält, hat die Nachweise nach Anlage 1 Kapitel I zu führen. Er hat diese zwei Jahre lang nach der Schlachtung aufzubewahren und der ... mit geringer Produktion von Schlachtgeflügel lediglich die Nachweise nach Anlage 1 Kapitel I Nr. 1, 2, 3, 5 und 6, 2. landwirtschaftliche Betriebe mit geringer ... mit geringer Produktion von Geflügelfleisch die Nachweise a) nach Anlage 1 Kapitel I Nr. 1, 2, 3.3 und 5 und b) über Art und Menge des abgegebenen oder ...
§ 6 GFlHV Geflügelfleischuntersuchung ... Die Untersuchung von geschlachtetem Geflügel ist nach Anlage 1 Kapitel IV Nr. 1 bis 3 und 5 bis 7 durchzuführen. Bei nur teilweise ausgenommenen ... Tierkörpern (entdarmtem Geflügel) ist die Geflügelfleischuntersuchung nach Anlage 1 Kapitel IV Nr. 4 vorzunehmen. Die Untersuchung kann unterbleiben, wenn der ... der Geflügelfleischuntersuchung sind außerdem Rückstandsuntersuchungen nach Anlage 1 Kapitel V durchzuführen. (4) Bei Federwild ist die Untersuchung nach Anlage 1 ... 1 Kapitel V durchzuführen. (4) Bei Federwild ist die Untersuchung nach Anlage 1 Kapitel IV Nr. 8 im Wildbearbeitungsbetrieb ...
§ 8 GFlHV Besondere Anforderungen an das Inverkehrbringen ... höchstens 10 vom Hundert beträgt, 2. die Kennzeichnung nach Anlage 1 Kapitel VII Nr. 4.1 erfolgt ist und 3. im Genusstauglichkeitskennzeichen die ... ohne Schlachtgeflügeluntersuchung nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit Anlage 1 Kapitel II Nr. 1 bis 4 oder § 4 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit Anlage 1 Kapitel III Nr. 1.2, ... Verbindung mit Anlage 1 Kapitel II Nr. 1 bis 4 oder § 4 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit Anlage 1 Kapitel III Nr. 1.2, 2 oder 4 und ohne Geflügelfleischuntersuchung nach § 6 Abs. 1 Satz ...
§ 18 GFlHV Verbote und Beschränkungen ... 10. Federwild, das nicht erlegt worden ist (Fallfederwild) oder bei dem Merkmale nach Anlage 1 Kapitel IV Nr. 8.2 oder 8.3 festgestellt worden sind. (2) Soweit in Absatz 1 Nr. 5 ...
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