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Synopse aller Änderungen des 2. WOMitbestG am 12.08.2021
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 12. August 2021 durch Artikel 19 des FüPoG II geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des 2. WOMitbestG.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
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2. WOMitbestG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 12.08.2021 geltenden Fassung | 2. WOMitbestG n.F. (neue Fassung) in der am 12.08.2021 geltenden Fassung durch Artikel 19 G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311 |
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Gliederung | |
(Textabschnitt unverändert) Eingangsformel § 1 Geltungsbereich Teil 1 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer Kapitel 1 Einleitung der Wahl, Abstimmung über die Art der Wahl, Wahlvorschläge Abschnitt 1 Einleitung der Wahl § 2 Bekanntmachung des Unternehmens § 3 Wahlvorstände § 4 Zusammensetzung des Unternehmenswahlvorstands § 5 Zusammensetzung des Betriebswahlvorstands § 6 Mitteilungspflicht § 7 Geschäftsführung der Wahlvorstände § 8 Wählerliste § 9 Bekanntmachung über die Bildung der Wahlvorstände und die Wählerliste § 10 Änderungsverlangen § 11 Übersendung der Wählerliste § 12 Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste Abschnitt 2 Abstimmung über die Art der Wahl § 13 Bekanntmachung § 14 Antrag auf Abstimmung § 15 Abstimmungsausschreiben § 16 Stimmabgabe § 17 Abstimmungsvorgang § 18 (aufgehoben) § 19 Voraussetzungen der schriftlichen Stimmabgabe § 20 Verfahren bei der schriftlichen Stimmabgabe § 21 Öffentliche Stimmauszählung § 22 Abstimmungsniederschrift des Betriebswahlvorstands § 23 Feststellung des Abstimmungsergebnisses, Abstimmungsniederschrift des Unternehmenswahlvorstands § 24 Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses Abschnitt 3 Verteilung der Sitze, Wahlvorschläge Unterabschnitt 1 Verteilung der Sitze der unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer § 25 Verteilung der Sitze der unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer Unterabschnitt 2 Wahlvorschläge § 26 Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen § 27 Wahlvorschläge der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes bezeichneten Arbeitnehmer § 28 Wahlvorschläge der Gewerkschaften § 29 Wahlvorschläge für Ersatzmitglieder Unterabschnitt 3 Zusätzliche Vorschriften für den Wahlvorschlag der leitenden Angestellten § 30 Bekanntmachung über die Abstimmung für den Wahlvorschlag der leitenden Angestellten § 31 Abstimmungsvorschläge der leitenden Angestellten § 32 Abstimmung der leitenden Angestellten § 33 Abstimmungsniederschrift Unterabschnitt 4 Prüfung und Bekanntmachung der Wahlvorschläge § 34 Prüfung der Wahlvorschläge § 35 Ungültige Wahlvorschläge § 36 Nachfrist für Wahlvorschläge § 37 Bekanntmachung der Wahlvorschläge Abschnitt 4 Anzuwendende Vorschriften § 38 Anzuwendende Vorschriften Kapitel 2 Unmittelbare Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer Abschnitt 1 Wahlausschreiben § 39 Wahlausschreiben Abschnitt 2 Durchführung der Wahl Unterabschnitt 1 Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund mehrerer Wahlvorschläge § 40 Stimmabgabe, Wahlvorgang § 41 Öffentliche Stimmauszählung § 42 Wahlniederschrift des Betriebswahlvorstands § 43 Verteilung der Stimmenzahlen Unterabschnitt 2 Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund nur eines Wahlvorschlags § 44 Stimmabgabe, Wahlvorgang § 45 Öffentliche Stimmauszählung § 46 Wahlniederschrift des Betriebswahlvorstands § 47 Verteilung der Stimmen auf die Bewerberinnen und Bewerber Unterabschnitt 3 Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem Wahlgang § 48 Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem Wahlgang Unterabschnitt 4 Schriftliche Stimmabgabe § 49 Voraussetzungen § 50 Verfahren bei der Stimmabgabe Unterabschnitt 5 Ermittlung der Gewählten, Wahlniederschrift, Benachrichtigungen § 50a Ermittlung der Gewählten bei nicht börsennotierten Unternehmen § 50b Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Gesamterfüllung § 50c Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung § 51 Wahlniederschrift § 52 Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten § 53 Aufbewahrung der Wahlakten Kapitel 3 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte Abschnitt 1 Wahl der Delegierten Unterabschnitt 1 Delegierte mit Mehrfachmandat § 54 Keine Wahl von Delegierten nach diesem Unterabschnitt, wenn in dem Unternehmen für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern anderer Unternehmen Delegierte mit Mehrfachmandat gewählt werden § 55 Delegierte, die zugleich für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern anderer Unternehmen gewählt werden Unterabschnitt 2 Einleitung der Wahl § 56 Errechnung der Zahl der Delegierten § 57 Zuordnung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu anderen Betrieben § 58 Mitteilungen des Unternehmenswahlvorstands § 59 Wahlausschreiben für die Wahl der Delegierten Unterabschnitt 3 Wahlvorschläge für Delegierte § 60 Einreichung von Wahlvorschlägen § 61 Prüfung der Wahlvorschläge § 62 Ungültige Wahlvorschläge § 63 Nachfrist für Wahlvorschläge § 64 Bekanntmachung der Wahlvorschläge Unterabschnitt 4 Wahl von Delegierten in einem Wahlgang auf Grund mehrerer Wahlvorschläge § 65 Stimmabgabe, Wahlvorgang § 66 Öffentliche Stimmauszählung § 67 Ermittlung der Gewählten Unterabschnitt 5 Ermittlung von Delegierten bei Vorliegen nur eines Wahlvorschlags für einen Wahlgang § 68 Ermittlung von Delegierten bei Vorliegen nur eines Wahlvorschlags für einen Wahlgang Unterabschnitt 6 Schriftliche Stimmabgabe § 69 Voraussetzungen § 70 Verfahren bei der Stimmabgabe Unterabschnitt 7 Wahlniederschrift, Benachrichtigungen § 71 Wahlniederschrift § 72 Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten Unterabschnitt 8 Ausnahme § 73 Ausnahme Abschnitt 2 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch die Delegierten Unterabschnitt 1 Delegiertenversammlung, Delegiertenliste § 74 Delegiertenversammlung § 75 Delegiertenliste § 76 Einsprüche gegen die Richtigkeit der Delegiertenliste Unterabschnitt 2 Mitteilung an die Delegierten § 77 Mitteilung an die Delegierten Unterabschnitt 3 Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund mehrerer Wahlvorschläge § 78 Stimmabgabe, Wahlvorgang § 79 Öffentliche Stimmauszählung § 80 Verteilung der Stimmenzahlen Unterabschnitt 4 Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund nur eines Wahlvorschlags § 81 Stimmabgabe, Wahlvorgang § 82 Öffentliche Stimmauszählung § 83 Verteilung der Stimmen auf die Bewerberinnen und Bewerber Unterabschnitt 5 Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem Wahlgang § 84 Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem Wahlgang Unterabschnitt 6 Ermittlung der Gewählten, Wahlniederschrift, Benachrichtigungen § 84a Ermittlung der Gewählten bei nicht börsennotierten Unternehmen § 84b Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Gesamterfüllung § 84c Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung § 85 Wahlniederschrift § 86 Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten § 87 Aufbewahrung der Wahlakten Teil 2 Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer Kapitel 1 Gemeinsame Vorschriften § 88 Einleitung des Abberufungsverfahrens § 89 Liste der antragsberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer § 90 Prüfung des Antrags auf Abberufung § 91 Anzuwendende Vorschriften Kapitel 2 Abstimmung über die Abberufung eines in unmittelbarer Wahl gewählten Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer § 92 Abberufungsausschreiben, Wählerliste § 93 Abstimmung, Abstimmungsergebnis, Akten Kapitel 3 Abstimmung über die Abberufung eines durch Delegierte gewählten Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer § 94 Delegiertenliste § 95 Delegiertenversammlung, Mitteilung des Unternehmenswahlvorstands an die Delegierten § 96 Abstimmung, Abstimmungsergebnis, Akten Kapitel 4 Ersatzmitglieder § 97 Ersatzmitglieder Teil 3 Besondere Vorschriften für die Wahl und die Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer bei Teilnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines Seebetriebs Kapitel 1 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer Abschnitt 1 Einleitung der Wahl, Abstimmung über die Art der Wahl, Wahlvorschläge § 98 Einleitung der Wahl § 99 Abstimmung über die Art der Wahl § 100 Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen § 101 Zusätzliche Vorschriften für den Wahlvorschlag der leitenden Angestellten Abschnitt 2 Unmittelbare Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer § 102 Wahlausschreiben im Seebetrieb § 103 Stimmabgabe bei der Wahl der Aufsichtratsmitglieder der Arbeitnehmer Abschnitt 3 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte § 104 Wahl der Delegierten § 105 Wahlausschreiben im Seebetrieb § 106 Stimmabgabe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Seebetriebs § 107 Wahlniederschrift Kapitel 2 Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer Abschnitt 1 Gemeinsame Vorschrift § 108 Gemeinsame Vorschrift Abschnitt 2 Abstimmung über die Abberufung eines in unmittelbarer Wahl gewählten Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer § 109 Abberufungsausschreiben für den Seebetrieb, Wählerliste § 110 Stimmabgabe Abschnitt 3 Abstimmung über die Abberufung eines durch Delegierte gewählten Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer § 111 Unmittelbare Abstimmung, Wählerliste, Mitteilung an die Delegierten § 112 Abberufungsausschreiben im Seebetrieb § 113 Abstimmung, Mitteilung des Abstimmungsergebnisses | |
(Text alte Fassung) Teil 4 Übergangs- und Schlussvorschriften | (Text neue Fassung) Teil 4 Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes § 113a Geschlechteranteil in nicht börsennotierten Unternehmen Teil 5 Übergangs- und Schlussvorschriften |
§ 114 Erstmalige Anwendung des Gesetzes auf ein Unternehmen § 115 Berechnung von Fristen § 116 Übergangsregelung § 117 Inkrafttreten, Außerkrafttreten | |
§ 113a (neu) | § 113a Geschlechteranteil in nicht börsennotierten Unternehmen |
Für nicht börsennotierte Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes im Sinne des § 393a Absatz 1 des Aktiengesetzes oder des § 77a Absatz 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung gelten die Regelungen dieser Wahlordnung zum Geschlechteranteil bei börsennotierten Unternehmen entsprechend. | |
§ 116 Übergangsregelung | |
(1) Auf Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer, die bis zum 31. Dezember 2015 abgeschlossen sind, ist die Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz vom 27. Mai 2002 (BGBl. I S. 1741), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 10. Oktober 2005 (BGBl. I S. 2927) geändert worden ist, anzuwenden. (2) Auf Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer, die bis zum 31. Dezember 2015 nicht abgeschlossen sind, ist die Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz in der durch Artikel 3 der Verordnung vom 26. August 2015 (BGBl. I S. 1443) geänderten Fassung anzuwenden. | Auf Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer, die bis einschließlich 31. März 2022 abgeschlossen sind, ist diese Verordnung in der bis zum 11. August 2021 geltenden Fassung anzuwenden. |
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