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Synopse aller Änderungen des 2. WOMitbestG am 12.08.2021

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 12. August 2021 durch Artikel 19 des FüPoG II geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des 2. WOMitbestG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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2. WOMitbestG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 12.08.2021 geltenden Fassung
2. WOMitbestG n.F. (neue Fassung)
in der am 12.08.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 19 G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Eingangsformel
§ 1 Geltungsbereich
Teil 1 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
    Kapitel 1 Einleitung der Wahl, Abstimmung über die Art der Wahl, Wahlvorschläge
       Abschnitt 1 Einleitung der Wahl
          § 2 Bekanntmachung des Unternehmens
          § 3 Wahlvorstände
          § 4 Zusammensetzung des Unternehmenswahlvorstands
          § 5 Zusammensetzung des Betriebswahlvorstands
          § 6 Mitteilungspflicht
          § 7 Geschäftsführung der Wahlvorstände
          § 8 Wählerliste
          § 9 Bekanntmachung über die Bildung der Wahlvorstände und die Wählerliste
          § 10 Änderungsverlangen
          § 11 Übersendung der Wählerliste
          § 12 Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste
       Abschnitt 2 Abstimmung über die Art der Wahl
          § 13 Bekanntmachung
          § 14 Antrag auf Abstimmung
          § 15 Abstimmungsausschreiben
          § 16 Stimmabgabe
          § 17 Abstimmungsvorgang
          § 18 (aufgehoben)
          § 19 Voraussetzungen der schriftlichen Stimmabgabe
          § 20 Verfahren bei der schriftlichen Stimmabgabe
          § 21 Öffentliche Stimmauszählung
          § 22 Abstimmungsniederschrift des Betriebswahlvorstands
          § 23 Feststellung des Abstimmungsergebnisses, Abstimmungsniederschrift des Unternehmenswahlvorstands
          § 24 Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses
       Abschnitt 3 Verteilung der Sitze, Wahlvorschläge
          Unterabschnitt 1 Verteilung der Sitze der unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
             § 25 Verteilung der Sitze der unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
          Unterabschnitt 2 Wahlvorschläge
             § 26 Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen
             § 27 Wahlvorschläge der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes bezeichneten Arbeitnehmer
             § 28 Wahlvorschläge der Gewerkschaften
             § 29 Wahlvorschläge für Ersatzmitglieder
          Unterabschnitt 3 Zusätzliche Vorschriften für den Wahlvorschlag der leitenden Angestellten
             § 30 Bekanntmachung über die Abstimmung für den Wahlvorschlag der leitenden Angestellten
             § 31 Abstimmungsvorschläge der leitenden Angestellten
             § 32 Abstimmung der leitenden Angestellten
             § 33 Abstimmungsniederschrift
          Unterabschnitt 4 Prüfung und Bekanntmachung der Wahlvorschläge
             § 34 Prüfung der Wahlvorschläge
             § 35 Ungültige Wahlvorschläge
             § 36 Nachfrist für Wahlvorschläge
             § 37 Bekanntmachung der Wahlvorschläge
       Abschnitt 4 Anzuwendende Vorschriften
          § 38 Anzuwendende Vorschriften
    Kapitel 2 Unmittelbare Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
       Abschnitt 1 Wahlausschreiben
          § 39 Wahlausschreiben
       Abschnitt 2 Durchführung der Wahl
          Unterabschnitt 1 Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund mehrerer Wahlvorschläge
             § 40 Stimmabgabe, Wahlvorgang
             § 41 Öffentliche Stimmauszählung
             § 42 Wahlniederschrift des Betriebswahlvorstands
             § 43 Verteilung der Stimmenzahlen
          Unterabschnitt 2 Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund nur eines Wahlvorschlags
             § 44 Stimmabgabe, Wahlvorgang
             § 45 Öffentliche Stimmauszählung
             § 46 Wahlniederschrift des Betriebswahlvorstands
             § 47 Verteilung der Stimmen auf die Bewerberinnen und Bewerber
          Unterabschnitt 3 Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem Wahlgang
             § 48 Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem Wahlgang
          Unterabschnitt 4 Schriftliche Stimmabgabe
             § 49 Voraussetzungen
             § 50 Verfahren bei der Stimmabgabe
          Unterabschnitt 5 Ermittlung der Gewählten, Wahlniederschrift, Benachrichtigungen
             § 50a Ermittlung der Gewählten bei nicht börsennotierten Unternehmen
             § 50b Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Gesamterfüllung
             § 50c Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung
             § 51 Wahlniederschrift
             § 52 Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten
             § 53 Aufbewahrung der Wahlakten
    Kapitel 3 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte
       Abschnitt 1 Wahl der Delegierten
          Unterabschnitt 1 Delegierte mit Mehrfachmandat
             § 54 Keine Wahl von Delegierten nach diesem Unterabschnitt, wenn in dem Unternehmen für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern anderer Unternehmen Delegierte mit Mehrfachmandat gewählt werden
             § 55 Delegierte, die zugleich für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern anderer Unternehmen gewählt werden
          Unterabschnitt 2 Einleitung der Wahl
             § 56 Errechnung der Zahl der Delegierten
             § 57 Zuordnung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu anderen Betrieben
             § 58 Mitteilungen des Unternehmenswahlvorstands
             § 59 Wahlausschreiben für die Wahl der Delegierten
          Unterabschnitt 3 Wahlvorschläge für Delegierte
             § 60 Einreichung von Wahlvorschlägen
             § 61 Prüfung der Wahlvorschläge
             § 62 Ungültige Wahlvorschläge
             § 63 Nachfrist für Wahlvorschläge
             § 64 Bekanntmachung der Wahlvorschläge
          Unterabschnitt 4 Wahl von Delegierten in einem Wahlgang auf Grund mehrerer Wahlvorschläge
             § 65 Stimmabgabe, Wahlvorgang
             § 66 Öffentliche Stimmauszählung
             § 67 Ermittlung der Gewählten
          Unterabschnitt 5 Ermittlung von Delegierten bei Vorliegen nur eines Wahlvorschlags für einen Wahlgang
             § 68 Ermittlung von Delegierten bei Vorliegen nur eines Wahlvorschlags für einen Wahlgang
          Unterabschnitt 6 Schriftliche Stimmabgabe
             § 69 Voraussetzungen
             § 70 Verfahren bei der Stimmabgabe
          Unterabschnitt 7 Wahlniederschrift, Benachrichtigungen
             § 71 Wahlniederschrift
             § 72 Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten
          Unterabschnitt 8 Ausnahme
             § 73 Ausnahme
       Abschnitt 2 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch die Delegierten
          Unterabschnitt 1 Delegiertenversammlung, Delegiertenliste
             § 74 Delegiertenversammlung
             § 75 Delegiertenliste
             § 76 Einsprüche gegen die Richtigkeit der Delegiertenliste
          Unterabschnitt 2 Mitteilung an die Delegierten
             § 77 Mitteilung an die Delegierten
          Unterabschnitt 3 Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund mehrerer Wahlvorschläge
             § 78 Stimmabgabe, Wahlvorgang
             § 79 Öffentliche Stimmauszählung
             § 80 Verteilung der Stimmenzahlen
          Unterabschnitt 4 Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund nur eines Wahlvorschlags
             § 81 Stimmabgabe, Wahlvorgang
             § 82 Öffentliche Stimmauszählung
             § 83 Verteilung der Stimmen auf die Bewerberinnen und Bewerber
          Unterabschnitt 5 Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem Wahlgang
             § 84 Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem Wahlgang
          Unterabschnitt 6 Ermittlung der Gewählten, Wahlniederschrift, Benachrichtigungen
             § 84a Ermittlung der Gewählten bei nicht börsennotierten Unternehmen
             § 84b Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Gesamterfüllung
             § 84c Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung
             § 85 Wahlniederschrift
             § 86 Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten
             § 87 Aufbewahrung der Wahlakten
Teil 2 Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer
    Kapitel 1 Gemeinsame Vorschriften
       § 88 Einleitung des Abberufungsverfahrens
       § 89 Liste der antragsberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
       § 90 Prüfung des Antrags auf Abberufung
       § 91 Anzuwendende Vorschriften
    Kapitel 2 Abstimmung über die Abberufung eines in unmittelbarer Wahl gewählten Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer
       § 92 Abberufungsausschreiben, Wählerliste
       § 93 Abstimmung, Abstimmungsergebnis, Akten
    Kapitel 3 Abstimmung über die Abberufung eines durch Delegierte gewählten Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer
       § 94 Delegiertenliste
       § 95 Delegiertenversammlung, Mitteilung des Unternehmenswahlvorstands an die Delegierten
       § 96 Abstimmung, Abstimmungsergebnis, Akten
    Kapitel 4 Ersatzmitglieder
       § 97 Ersatzmitglieder
Teil 3 Besondere Vorschriften für die Wahl und die Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer bei Teilnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines Seebetriebs
    Kapitel 1 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
       Abschnitt 1 Einleitung der Wahl, Abstimmung über die Art der Wahl, Wahlvorschläge
          § 98 Einleitung der Wahl
          § 99 Abstimmung über die Art der Wahl
          § 100 Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen
          § 101 Zusätzliche Vorschriften für den Wahlvorschlag der leitenden Angestellten
       Abschnitt 2 Unmittelbare Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
          § 102 Wahlausschreiben im Seebetrieb
          § 103 Stimmabgabe bei der Wahl der Aufsichtratsmitglieder der Arbeitnehmer
       Abschnitt 3 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte
          § 104 Wahl der Delegierten
          § 105 Wahlausschreiben im Seebetrieb
          § 106 Stimmabgabe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Seebetriebs
          § 107 Wahlniederschrift
    Kapitel 2 Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
       Abschnitt 1 Gemeinsame Vorschrift
          § 108 Gemeinsame Vorschrift
       Abschnitt 2 Abstimmung über die Abberufung eines in unmittelbarer Wahl gewählten Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer
          § 109 Abberufungsausschreiben für den Seebetrieb, Wählerliste
          § 110 Stimmabgabe
       Abschnitt 3 Abstimmung über die Abberufung eines durch Delegierte gewählten Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer
          § 111 Unmittelbare Abstimmung, Wählerliste, Mitteilung an die Delegierten
          § 112 Abberufungsausschreiben im Seebetrieb
          § 113 Abstimmung, Mitteilung des Abstimmungsergebnisses
(Text alte Fassung) nächste Änderung

Teil 4 Übergangs- und Schlussvorschriften
(Text neue Fassung)

Teil 4 Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes
    § 113a Geschlechteranteil in nicht börsennotierten Unternehmen
Teil 5
Übergangs- und Schlussvorschriften
    § 114 Erstmalige Anwendung des Gesetzes auf ein Unternehmen
    § 115 Berechnung von Fristen
    § 116 Übergangsregelung
    § 117 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 113a (neu)




§ 113a Geschlechteranteil in nicht börsennotierten Unternehmen


vorherige Änderung nächste Änderung

 


Für nicht börsennotierte Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes im Sinne des § 393a Absatz 1 des Aktiengesetzes oder des § 77a Absatz 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung gelten die Regelungen dieser Wahlordnung zum Geschlechteranteil bei börsennotierten Unternehmen entsprechend.

(heute geltende Fassung) 

§ 116 Übergangsregelung


vorherige Änderung

(1) Auf Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer, die bis zum 31. Dezember 2015 abgeschlossen sind, ist die Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz vom 27. Mai 2002 (BGBl. I S. 1741), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 10. Oktober 2005 (BGBl. I S. 2927) geändert worden ist, anzuwenden.

(2) Auf Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern
der Arbeitnehmer, die bis zum 31. Dezember 2015 nicht abgeschlossen sind, ist die Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz in der durch Artikel 3 der Verordnung vom 26. August 2015 (BGBl. I S. 1443) geänderten Fassung anzuwenden.



Auf Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer, die bis einschließlich 31. März 2022 abgeschlossen sind, ist diese Verordnung in der bis zum 11. August 2021 geltenden Fassung anzuwenden.