... nichts anderes geregelt ist, sind auf die schriftliche Stimmabgabe die §§ 17, 19 und 20 entsprechend anzuwenden. (6) Unmittelbar nach dem Zeitpunkt, bis zu dem die Wahlbriefe ...
... stimmen in Briefwahl ab. § 103 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden. Die §§ 19, 20 und 96 sind auf die Arbeitnehmer des Seebetriebs mit folgender Maßgabe entsprechend ...