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Zitierungen von § 39 2. WOMitbestG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 39 2. WOMitbestG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. WOMitbestG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 2. WOMitbestG Zusammensetzung des Betriebswahlvorstands
... die schriftliche Stimmabgabe, ohne dass es eines Verlangens bedarf; die in den §§ 15 und 39 bezeichneten Ausschreiben sind um folgende Angaben zu ergänzen: 1.  ...
§ 13 2. WOMitbestG Bekanntmachung
... durch den Betriebswahlvorstand erfolgt bis zu der Bekanntmachung des Wahlausschreibens nach § 39 oder § 59. Der Betriebswahlvorstand vermerkt auf der Bekanntmachung den ersten und den ...
§ 102 2. WOMitbestG Wahlausschreiben im Seebetrieb
... Das Wahlausschreiben nach § 39 Abs. 1 muss im Seebetrieb auch folgende Angaben enthalten: 1. dass die ... (2) Für die Bekanntmachung des Wahlausschreibens im Seebetrieb ist § 39 Abs. 2 Satz 2 und 3 nicht anzuwenden; § 26 Abs. 5 und § 98 Abs. 4 sind ...
§ 105 2. WOMitbestG Wahlausschreiben im Seebetrieb
...  die Anschrift des Unternehmenswahlvorstands. (2) § 26 Abs. 5, § 39 Abs. 2 Satz 1 und § 98 Abs. 4 sind entsprechend ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Wahlordnungen zum Mitbestimmungsgesetz, zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz und zum Drittelbeteiligungsgesetz
V. v. 26.08.2015 BGBl. I S. 1443
Artikel 3 MitbestRÄndV Änderung der Zweiten Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
... Wörter „§ 26 Absatz 1 Satz 2 Nummer 11 und 12" ersetzt. 11. § 39 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 6 werden die folgenden ...