interne Verweise§ 2 2. WOMitbestG Bekanntmachung des Unternehmens (vom 02.09.2015) ... auch an der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern anderer Unternehmen teil (§§ 54, 55 ) und beginnt die Amtszeit dieser Aufsichtsratsmitglieder nicht mehr als zwölf Monate vor oder ...
Zitat in folgenden NormenDritte Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz (3. WOMitbestG)
V. v. 27.05.2002 BGBl. I S. 1741; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
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