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Zitierungen von § 55 2. WOMitbestG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 55 2. WOMitbestG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. WOMitbestG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 2. WOMitbestG Bekanntmachung des Unternehmens (vom 02.09.2015)
... auch an der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern anderer Unternehmen teil (§§ 54, 55 ) und beginnt die Amtszeit dieser Aufsichtsratsmitglieder nicht mehr als zwölf Monate vor oder ...
§ 59 2. WOMitbestG Wahlausschreiben für die Wahl der Delegierten
... durch Delegierte zu wählen sind; 3. ob der Unternehmenswahlvorstand nach § 55 beschlossen hat, dass die zu wählenden Delegierten auch an der Wahl der ...
§ 72 2. WOMitbestG Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten
... die Gewählten schriftlich von ihrer Wahl. Haben die Delegierten nach § 55 ein Mehrfachmandat, so ist dies in der Benachrichtigung ...
§ 104 2. WOMitbestG Wahl der Delegierten
... Im Seebetrieb werden Delegierte nicht gewählt. Die §§ 54 bis 73 sind auf den Seebetrieb nicht anzuwenden. (2) Die Arbeitnehmerinnen und ...
 
Zitat in folgenden Normen

Dritte Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz (3. WOMitbestG)
V. v. 27.05.2002 BGBl. I S. 1741; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
§ 54 3. WOMitbestG Keine Wahl von Delegierten, soweit im Rahmen eines anderen Wahlverfahrens bereits Delegierte mit Mehrfachmandat gewählt werden
... 1 bezeichneten Unternehmens nach § 51 der Ersten Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz (§ 55 der Zweiten Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz) beschlossen hat, dass die für die Wahl der ...
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