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Zitierungen von § 68 2. WOMitbestG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 68 2. WOMitbestG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
2. WOMitbestG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 71 2. WOMitbestG Wahlniederschrift (vom 02.09.2015)
... 5. den Wahlvorschlag, dessen Bewerberinnen und Bewerber als gewählt gelten (§ 68 ); 6. für jeden Wahlvorschlag gesondert die Namen und Anschriften a) ...
§ 104 2. WOMitbestG Wahl der Delegierten
... Im Seebetrieb werden Delegierte nicht gewählt. Die §§ 54 bis 73 sind auf den Seebetrieb nicht anzuwenden. (2) Die Arbeitnehmerinnen und ...
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