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Zitierungen von § 74 2. WOMitbestG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 74 2. WOMitbestG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
2. WOMitbestG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 106 2. WOMitbestG Stimmabgabe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Seebetriebs
... dem Unternehmenswahlvorstand vorliegen. (3) Abweichend von § 74 Abs. 2 Satz 2 soll die Delegiertenversammlung sechs Wochen nach der Versendung der zur Stimmabgabe ...
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