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Zitierungen von § 74 2. WOMitbestG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 74 2. WOMitbestG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. WOMitbestG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 106 2. WOMitbestG Stimmabgabe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Seebetriebs
... dem Unternehmenswahlvorstand vorliegen. (3) Abweichend von § 74 Abs. 2 Satz 2 soll die Delegiertenversammlung sechs Wochen nach der Versendung der zur Stimmabgabe ...
 
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