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Zitierungen von § 83 2. WOMitbestG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 83 2. WOMitbestG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
2. WOMitbestG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 84 2. WOMitbestG Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem Wahlgang
... ankreuzen. § 78 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 5, § 81 Abs. 4 und die §§ 82 und 83 sind ...
§ 84c 2. WOMitbestG Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung (vom 02.09.2015)
... Zahlen der auf die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber entfallenden Stimmen nach den §§ 83 und 84 Absatz 3 Satz 3 ermittelt, stellt der Hauptwahlvorstand fest, ob bei der Wahl der ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Wahlordnungen zum Mitbestimmungsgesetz, zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz und zum Drittelbeteiligungsgesetz
V. v. 26.08.2015 BGBl. I S. 1443
Artikel 3 MitbestRÄndV Änderung der Zweiten Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
... „§ 80 Verteilung der Stimmenzahlen". g) Die Angabe zu § 83 wird wie folgt gefasst: „§ 83 Verteilung der Stimmen auf die Bewerberinnen ... g) Die Angabe zu § 83 wird wie folgt gefasst: „§ 83 Verteilung der Stimmen auf die Bewerberinnen und Bewerber". h) Die Angabe zu Teil ... Absatz 4 wird aufgehoben. 30. § 82 Absatz 3 wird aufgehoben. 31. § 83 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 83 Verteilung der Stimmen auf die Bewerberinnen und Bewerber". b) In Satz 1 werden ... Zahlen der auf die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber entfallenden Stimmen nach den §§ 83 und 84 Absatz 3 Satz 3 ermittelt, stellt der Hauptwahlvorstand fest, ob bei der Wahl der ...
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