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Zitierungen von § 92 2. WOMitbestG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 92 2. WOMitbestG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
2. WOMitbestG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 109 2. WOMitbestG Abberufungsausschreiben für den Seebetrieb, Wählerliste
... Die in § 92 Abs. 1 Satz 2 bezeichnete Frist wird auf sechs Wochen verlängert. (2) Das ... wird auf sechs Wochen verlängert. (2) Das Abberufungsausschreiben nach § 92 muss im Seebetrieb auch die in § 102 Abs. 1 bezeichneten Angaben enthalten. (3) ...
§ 111 2. WOMitbestG Unmittelbare Abstimmung, Wählerliste, Mitteilung an die Delegierten
... Delegiertenliste wird eine Liste der Abstimmungsberechtigten des Seebetriebs aufgestellt; § 92 Abs. 3 und § 98 Abs. 5 bis 7 sind entsprechend anzuwenden. (3) Die in § 95 ...
§ 112 2. WOMitbestG Abberufungsausschreiben im Seebetrieb
... der Unternehmenswahlvorstand ein Abberufungsausschreiben für den Seebetrieb. § 92 Abs. 2 Satz 1, § 105 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 6 und 9 bis 11 und Abs. 2 sind entsprechend ...
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